Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 11.07.2023 sowie den Erhebungen der LPD. Zur Person: Die Beamtin absolvierte in der Zeit von 01.12.2012 bis 30.11.2014 die Polizeigrundausbildung und wurde danach dem SPK N.N., der PI N.N., im Zeitraum 01.07.2016 - 30.11.2016 der Einsatzeinheit, Bereitschaftseinheit und am 01.03.2018 der Landesverkehrsabteilung dienstzugeteilt, wo sie seit 01.03.2020 zugewiesen ist. Die... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen AS – AktenseiteBDB – BundesdisziplinarbehördeBDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und BergbauDB – DisziplinarbeschuldigteDE - Disziplinarerkenntnisua. – unter anderemVwGH – Verwaltungsgerichtshof II. Beweismittel Die in der Folge dargestellten Beweismittel waren Gegenstand der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlungen am 14.09.2022 und sind für die Feststellung des dem Verfahren zugrundeliege... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen AS – AktenseiteBDB – BundesdisziplinarbehördeBDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und BergbauDB – DisziplinarbeschuldigterPTSG – Poststrukturgesetzua. – unter anderem II. Beweismittel Die in der Folge dargestellten Beweismittel waren Gegenstand der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlungen am 00.00.0000 und sind für die Feststellung des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu würdigen:... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N., vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom N.N., GZ N.N.Die Dienstbehörde hat am N.N. aufgrund eines, von der N.N. übermittelten E-Mails, dem die, vom Rechtsvertreter der Belastungszeuginnen eingebrachten, Sachverhaltsdarstellung, angeschlossen war, Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Beweismittel A. Bekanntwerden der Dienstpflichtverletzung: Zu 1.) und 2.) Am N.N. über... mehr lesen...
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat I, hat im Disziplinarverfahren gegen FOI Beschuldigten (FOI B) nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 31.07.2018 durch HR Dr. Renate Windbichler als Senatsvorsitzende sowie HR Mag. Elfriede Teichert und OR Mag. Friedrich Mannsberger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenats, in Anwesenheit des Beschuldigten, des Disziplinaranwalts HR Mag. Bernhard Sklusak und des Schriftführers Mag. Andreas Zosis zu... mehr lesen...
Nichtverständigen der Dienstbehörde vom Krankenstand, Nichtbeibringen einer ärztlichen Bestätigung ab dem ersten Tag des Krankenstandes, schriftliche Weisung nicht befolgt -TEXT- Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat II, hat im Disziplinarverfahren gegen AR Beschuldigte (B) nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am XX.2018 durch HR Dr. Renate Windbichler als Senatsvorsitzende sowie HR Mag. Elfriede Teichert und AD Christine Pernsteiner als we... mehr lesen...
-TEXT- Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat XI) hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 28. September 2016 unter dem Vorsitze von Mag iur Rudolf Schwab und im Beisein von Mag iur Erich Schickengruber und Karl Primus als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates, sowie nach Anhörung des Disziplinaranwaltes Mag iur Andreas Schaffran in der Disziplinarsache des Beamten B. gemäß §§ 124 bis 128 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 zu Recht... mehr lesen...
-TEXT- Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat XI) hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 8. September 2016 unter dem Vorsitze von Mag iur Rudolf Schwab und im Beisein von Mag iur Erich Schickengruber und Karl Primus als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates, sowie nach Anhörung des Disziplinaranwaltes Ing Mag iur Georg Gsellmann in der Disziplinarsache des Beamten H. gemäß §§ 124 bis 128 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 zu Recht erka... mehr lesen...