1 Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund einer Umstrukturierung wurde der von ihr bekleidete, an ihrem Wohnsitz in A angesiedelte Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 5 mit Ablauf des 30. Dezember 2009 aufgelassen. Daraufhin wurde die Revisionswerberin in den "Personalpool" versetzt. Mangels Vorhandensein eines adäquaten Ersatzarbeitsplatzes war sie zuletzt seit 19. Dezember 2010 von der Dienstleistung befreit. 2 Am ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund einer Umstrukturierung wurde der von ihr bekleidete, an ihrem Wohnsitz in A angesiedelte Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 5 mit Ablauf des 30. Dezember 2009 aufgelassen. Daraufhin wurde die Revisionswerberin in den "Personalpool" versetzt. Mangels Vorhandensein eines adäquaten Ersatzarbeitsplatzes war sie zuletzt seit 19. Dezember 2010 von der Dienstleistung befreit. 2 Am ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §24 Abs1 idF 2002/I/119;BDG 1979 §33 idF 2002/I/119;BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs3 Z2;BDG 1979 §39 Abs3;BDG 1979 §39;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung, deren Dauer das in § 39 Abs. 2 BDG 1979 hiefür grundsätzlich umschriebene Höchstmaß übersteigt, ist nur dann zulässig, wenn die Ausnahmebestimmung des § 39 Abs. 3 BDG 1979 zur Anwendung kommt. Eine Übersc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §24 Abs1 idF 2002/I/119;BDG 1979 §33 idF 2002/I/119;BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs3 Z2;BDG 1979 §39 Abs3;BDG 1979 §39;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung, deren Dauer das in § 39 Abs. 2 BDG 1979 hiefür grundsätzlich umschriebene Höchstmaß übersteigt, ist nur dann zulässig, wenn die Ausnahmebestimmung des § 39 Abs. 3 BDG 1979 zur Anwendung kommt. Eine Übersc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §23 Abs2 Z2;BDG 1979 §24 Abs1 idF 2002/I/119;BDG 1979 §39 Abs3 Z2 idF 2002/I/119;VwRallg;
Rechtssatz: Ein von § 39 Abs. 3 Z 2 BDG 1979 gedeckter Ausbildungszweck liegt auch dann vor, wenn er sich nicht unmittelbar auf die dem Beamten auf Dauer zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben bezieht, sondern der Absicherung seiner längerfristig... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §24 idF 2002/I/119;BDG 1979 §33 idF 2002/I/119;BDG 1979 §36 Abs3 idF 2002/I//87;BDG 1979 §39 Abs3 Z2 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung im Verständnis des § 39 Abs. 3 Z 2 BDG 1979 darf gegen den Willen des Beamten vorgenommen werden, wenn diese zwar nicht der Ausbildung für seine unmittelbaren Arbeitsplatzaufgaben dient, wohl aber einer solchen i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 idF 2002/I/087;BDG 1979 §38;BDG 1979 §39 Abs3 Z2;BDG 1979 §40;
Rechtssatz: Eine Ausbildung zwecks einer gänzlichen beruflichen Umorientierung im Rahmen der Verwendungsgruppe setzt eine vorangehende Versetzung bzw. Verwendungsänderung mit anschließender Ausbildung bzw. Einschulung am neu zugewiesenen Dauerarbeitsplatz voraus (vgl. VwGH 22.6.2016, Ra 2015/12... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §24 Abs2 idF 2002/I/119;BDG 1979 §36 idF 2002/I/087;BDG 1979 §39 Abs3 Z2;BDG 1979 §58;
Rechtssatz: Eine "Dienstzuteilung zur Ausbildung" kommt nicht für jede der in § 24 Abs. 2 BDG 1979 genannten Ausbildungsformen in Betracht, sondern nur für solche, welche mit der Ausübung von Funktionen an einem Arbeitsplatz im Verständnis des § 36 BDG 1979 verbunden sind, a... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. Februar 2001 hat das Landesgericht Linz gemäß § 11 Abs. 1 des Amtshaftungsgesetzes (AHG) und §§ 64 ff VwGG den Antrag gestellt, die Frage der Rechtswidrigkeit des Bescheides des Bundesministers für Finanzen vom 11. Februar 1999, Zl. 12 1200/1-I/11/99, zu beurteilen. Diesem Antrag liegt die auf das Amtshaftungsgesetz (im Folgenden: AHG) gestützte Klage des als weitere Partei gemäß § 64 VwGG Erstangeführten (im Folgenden kurz: Kläger) gegen die Republik Österr... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. Februar 2001 hat das Landesgericht Linz gemäß § 11 Abs. 1 des Amtshaftungsgesetzes (AHG) und §§ 64 ff VwGG den Antrag gestellt, die Frage der Rechtswidrigkeit des Bescheides des Bundesministers für Finanzen vom 11. Februar 1999, Zl. 12 1200/1-I/11/99, zu beurteilen. Diesem Antrag liegt die auf das Amtshaftungsgesetz (im Folgenden: AHG) gestützte Klage des als weitere Partei gemäß § 64 VwGG Erstangeführten (im Folgenden kurz: Kläger) gegen die Republik Österr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AHG 1949 §11;BDG 1979 §39 Abs3 Z1;VwGG §67;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 39 BDG 1979 folgt klar, dass nur für die Dauer besonders gravierender Umstände, deren Beseitigung einer sinnvollen Gestaltungsmöglichkeit entzogen ist, die Aufrechterhaltung einer Dienstzuteilung gege... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AHG 1949 §11;BDG 1979 §39 Abs3 Z1;VwGG §67;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 39 BDG 1979 folgt klar, dass nur für die Dauer besonders gravierender Umstände, deren Beseitigung einer sinnvollen Gestaltungsmöglichkeit entzogen ist, die Aufrechterhaltung einer Dienstzuteilung gege... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. September 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der angefochtene Bescheid bezieht sich auf Vorgänge, die sich noch während des Dienststandes des Beschwerdeführers ereignet haben. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1992 enthob das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (Dienstbehörde erster Instanz) mit sofortiger Wirkung den Beschwerdeführer vorläufig von der Leitung des Vermessungsamtes Graz und teilte ihn dem Vermess... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:19941201... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter mit dem Amtstitel Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er gehört dem Personalstand der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich an und ist seit dem 11. Oktober 1993 "bis auf weiteres" dem Bundesasylamt - Außenstelle Traiskirchen zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 30. Jänner 1996 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufhebung seiner Dienstzuteilung mit Ende Februar 1996. Diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter mit dem Amtstitel Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er gehört dem Personalstand der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich an und ist seit dem 11. Oktober 1993 "bis auf weiteres" dem Bundesasylamt - Außenstelle Traiskirchen zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 30. Jänner 1996 ersuchte der Beschwerdeführer um Aufhebung seiner Dienstzuteilung mit Ende Februar 1996. Diese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs3 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Dienstzuteilung kommt als vorübergehende Provisorialmaßnahme allenfalls für den Einsatz von verschiedenen Bediensteten (zB zu Ausbildungszwecken) in Frage, die Abdeckung eines durch Jahre hindurch dauernd bestehenden Personalbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0060 3 Stammrechtssatz Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes iSd § 39 Abs 3 Z 1 BDG 1979 kann sowohl bei jener Dienststelle, der der Beamte zugeteilt wird, als auch bei der Stammdien... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs2;BDG 1979 §39 Abs3 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Dienstzuteilung kommt als vorübergehende Provisorialmaßnahme allenfalls für den Einsatz von verschiedenen Bediensteten (zB zu Ausbildungszwecken) in Frage, die Abdeckung eines durch Jahre hindurch dauernd bestehenden Personalbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/12/0302 E 22. Oktober 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0060 3 Stammrechtssatz Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes iSd § 39 Abs 3 Z 1 BDG 1979 kann sowohl bei jener Dienststelle, der der Beamte zugeteilt wird, als auch bei der Stammdien... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; vom 1. Februar 1991 bis zu der von ihr bekämpften dienstrechtlichen Maßnahme war sie Leiterin der Justizanstalt A. Mit schriftlicher Zuteilungsverfügung vom 29. November 1993 wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Wirkung vom 30. November 1993 "bis auf weiteres" der Justizanstalt B für Aufgaben des psychologischen Dienstes zugeteilt. Dementgegen vertrat die Beschwe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; vom 1. Februar 1991 bis zu der von ihr bekämpften dienstrechtlichen Maßnahme war sie Leiterin der Justizanstalt A. Mit schriftlicher Zuteilungsverfügung vom 29. November 1993 wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Wirkung vom 30. November 1993 "bis auf weiteres" der Justizanstalt B für Aufgaben des psychologischen Dienstes zugeteilt. Dementgegen vertrat die Beschwe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes iSd § 39 Abs 3 Z 1 BDG 1979 kann sowohl bei jener Dienststelle, der der Beamte zugeteilt wird, als auch bei der Stammdienststelle gegeben sein (Hinweis E 18.9.1992, 91/12/0108; hier: Abzugsinteresse bei der Stammdienststelle). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes iSd § 39 Abs 3 Z 1 BDG 1979 kann sowohl bei jener Dienststelle, der der Beamte zugeteilt wird, als auch bei der Stammdienststelle gegeben sein (Hinweis E 18.9.1992, 91/12/0108; hier: Abzugsinteresse bei der Stammdienststelle). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmerieabteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Weisung (FS-Befehl) des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 11. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer, der bis dahin als Kommandant einer Gendarmerieabteilung "VAASt XY" tätig war, der Verkehrsabteilung Innsbruck zugeteilt. Diese Dienstzuteilung wurde mit Weisung des Landesgendarmeriekommandanten vom 10. August 1989 gemäß § 39 Abs. 3 Z. 1 BDG 1979 über di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmerieabteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Weisung (FS-Befehl) des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 11. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer, der bis dahin als Kommandant einer Gendarmerieabteilung "VAASt XY" tätig war, der Verkehrsabteilung Innsbruck zugeteilt. Diese Dienstzuteilung wurde mit Weisung des Landesgendarmeriekommandanten vom 10. August 1989 gemäß § 39 Abs. 3 Z. 1 BDG 1979 über di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung iSd § 39 Abs 3 Z 1 ist auch dann zulässig, wenn der Dienstbetrieb bei der Stammdienststelle des Beamten auf andere Art nicht aufrechterhalten werden kann (Hinweis E 10.5.1982, 81/12/0034). Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse bei jener Dienststelle an, zu der der Beamte dienstzugeteilt ist (hier war zwecks Auf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §39 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung iSd § 39 Abs 3 Z 1 ist auch dann zulässig, wenn der Dienstbetrieb bei der Stammdienststelle des Beamten auf andere Art nicht aufrechterhalten werden kann (Hinweis E 10.5.1982, 81/12/0034). Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse bei jener Dienststelle an, zu der der Beamte dienstzugeteilt ist (hier war zwecks Auf... mehr lesen...