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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §39 Abs3 Z1;Rechtssatz
Eine Dienstzuteilung iSd § 39 Abs 3 Z 1 ist auch dann zulässig, wenn der Dienstbetrieb bei der Stammdienststelle des Beamten auf andere Art nicht aufrechterhalten werden kann (Hinweis E 10.5.1982, 81/12/0034). Dabei kommt es nicht auf die Verhältnisse bei jener Dienststelle an, zu der der Beamte dienstzugeteilt ist (hier war zwecks Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes die Rückkehr des Beamten zu seiner Dienststelle nicht vertretbar, zumal die gegen ihn anhängigen Verfahren überwiegend Handlungen und Unterlassungen betrafen, die er in seiner Eigenschaft als Postenkommandant begangen haben soll).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120108.X01Im RIS seit
18.09.1992