RS Vwgh 1988/4/25 87/12/0041

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §37 Abs1;
GehG 1956 §25 Abs1;

Rechtssatz

Die von der Dienstbehörde angeordnete und mit Zustimmung des Beamten der Finanzverwaltung während der Dienstzeit (eine Dienstfreistellung ist nicht anzunehmen) vorgenommene Verfassung von Gutachten über den Verkehrswert von Liegenschaften ist schon wegen Fehlens der Voraussetzung der "Ausübung weiterer Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungskreis" keine Nebentätigkeiten iSd § 37 Abs 1 BDG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120041.X02

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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