RS Vwgh 1988/4/18 87/12/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1988
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §37 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1988/9, 32;

Rechtssatz

§ 37 BDG darf auch unter Berücksichtigung des § 36 BDG nicht die Bedeutung beigemessen werden, da eine Mehrbelastung für den Beamten eine Nebentätigkeit darstelle. Eine Mehrbelastung ist - soferne die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - in erster Linie im Rahmen der Überstundenregelung abzugelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120108.X04

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten