Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §37 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1988/9, 32;Rechtssatz
§ 37 BDG darf auch unter Berücksichtigung des § 36 BDG nicht die Bedeutung beigemessen werden, da eine Mehrbelastung für den Beamten eine Nebentätigkeit darstelle. Eine Mehrbelastung ist - soferne die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - in erster Linie im Rahmen der Überstundenregelung abzugelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120108.X04Im RIS seit
03.07.2006