RS Vwgh 1984/2/13 83/12/0099

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Veröffentlicht am 13.02.1984
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Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §37 Abs1

Rechtssatz

Die sich aus der Bestellung des ranghöchsten Kommandanten zum Kasernkommandanten ergebenden Tätigkeiten können wegen der sich unmittelbar aus der dienstrechtlichen Stellung des Offiziers erfolgten Betrauung nicht als Nebentätigkeit im Sinne des § 37 Abs 1 BDG 1979 angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983120099.X01

Im RIS seit

18.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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