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DienstrechtNorm
BDG 1979 §37 Abs1Rechtssatz
Die sich aus der Bestellung des ranghöchsten Kommandanten zum Kasernkommandanten ergebenden Tätigkeiten können wegen der sich unmittelbar aus der dienstrechtlichen Stellung des Offiziers erfolgten Betrauung nicht als Nebentätigkeit im Sinne des § 37 Abs 1 BDG 1979 angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983120099.X01Im RIS seit
18.10.2021Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021