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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;Rechtssatz
Der anlässlich der Suspendierung eines Beamten vorgesehenen Kürzung der Bezüge ist nicht der Charakter einer Strafe beizumessen. Die Frage der Höhe des durch das disziplinäre Verhalten hervorgerufenen Schadens ist für die Kürzung des Monatsbezuges gemäß § 112 Abs 4 BDG nicht von entscheidender Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090134.X02Im RIS seit
21.06.2006