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19/05 MenschenrechteNorm
BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;Rechtssatz
Gemäß Art 6 Abs 2 MRK wird im Strafverfahren vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld unschuldig sei. Dieselbe Unschuldsvermutung muss auch für den eines Dienstvergehens verdächtigen Beamten und dementsprechend für den in unzumutbarem Zusammenhang mit einem solchen erhobenen Schadensvorwurf gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090134.X01Im RIS seit
21.06.2006