RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0134

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

19/05 Menschenrechte
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4 idF 1983/137;
MRK Art6 Abs2 impl;

Rechtssatz

Gemäß Art 6 Abs 2 MRK wird im Strafverfahren vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld unschuldig sei. Dieselbe Unschuldsvermutung muss auch für den eines Dienstvergehens verdächtigen Beamten und dementsprechend für den in unzumutbarem Zusammenhang mit einem solchen erhobenen Schadensvorwurf gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090134.X01

Im RIS seit

21.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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