Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Staatsanwaltschaft Wien. Der Beschwerdeführer übt auch eine Funktion als Personalvertreter aus. Der Beschwerdeführer hatte als zuständiger Referent u.a. eine Strafsache zu bearbeiten, welche einen Munitionskauf durch das Bundesministerium für Landesverteidigung bei der Firma X zum Gegenstand hat. Am 27. Dezember 1989 erstattete der Leiter der Oberstaatsanwa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die von der Dienstbehörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 123 Abs 1 zweiter Satz BDG) sollen klären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verda... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verda... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die von der Dienstbehörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 123 Abs 1 zweiter Satz BDG) sollen klären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten T. Nach Ausweis der Akten leitete die Dienstbehörde des Beschwerdeführers die nach Ermittlungen (insbesondere Einvernahme verschiedener Auskunftspersonen sowie zweimalige Einvernahme des Beschwerdeführers) vom Vorgesetzten des Beschwerdeführers (Postenkommandant des Gendarmeriepostens T) erstattete Disziplinaranzeige, in der dem Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verda... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0113 E 15. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die von der Dienstbehörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 123 Abs 1 zweiter Satz BDG) sollen klären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde im Auftrag der Disziplinarkommission durchzuführenden Ermittlungen (§ 123 Abs 1 zweiter Satz BDG) sollen klären, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegeben sind. Für die Einleitung des Verfahrens reicht es aus, wenn genügend Verdac... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlußfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110;BDG 1979 §111;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;
Rechtssatz: Ob genügend Verdachtsgründe vorliegen, ist von der Disziplinarkommission auch im Falle einer Selbstanzeige des Beamten zu klären, weil die Selbstanzeige in der Regel nicht ein Schuldeingeständnis des Beamten beinhaltet, sondern diesem die Möglichkeit gegeben werden soll, durch Anrufung der D... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Mit vorzüglicher Hochachtung“ (e.h. Unterschrift der Beschwerdeführerin) Daraufhin e... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...