Entscheidungen zu § 109 Abs. 1 BDG 1979

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Pvak 2020/2/4 B8-PVAB/19

B 8-PVAB/19 Prüfungsergebnis Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen die im Wege des zuständigen Zentralausschusses beim Bundesministerium für Inneres (ZA) gemäß § 41 Abs. 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG), BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2019, eingebracht... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 04.02.2020

RS Pvak 2020/2/4 B8-PVAB/19

Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, ein/e Bedienstete/r werde durch bloße Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts vor der möglichen Erstattung einer Disziplinaranzeige noch nicht zur dienstrechtlichen Verantwortung gezogen, wird auch von der PVAB in ständiger Rechtsprechung vertreten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 04.02.2020

RS Pvak 2020/2/4 B8-PVAB/19

Norm: PVG §41 Abs4BDG 1979 §109 Abs1PVG §28 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Die ihre Funktion ausübenden PV dürfen hierfür dienstrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Begriff der dienstrechtlichen Verantwortung entstammt dem Dienstrecht (§ 91 Abs. 1 BDG 1979). Nicht eindeutig geklärt ist, welches Vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 04.02.2020

RS Pvak 2020/2/4 B8-PVAB/19

Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Anders als vom Beschwerde führenden DA angenommen, werden durch solche Erhebungen, die vom Gesetzgeber in § 109 Abs. 1 BDG 1979 zwingend angeordnet werden, Bedienstete nicht zur dienstrechtlichen Verantwortung iSd § 28 Abs. 1 PVG gezogen. Nach § 109 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 04.02.2020

RS Pvak 2020/2/4 B8-PVAB/19

Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Diese zwingend vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht wurde von der Personalabteilung der Dienststelle wahrgenommen. Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Erhebungen, wie vom DA in seiner Beschwerde vorausgesetzt, im Auftrag des DL vorgenommen wurden, ob... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 04.02.2020

RS Pvak 2020/2/4 B8-PVAB/19

Norm: PVG §28 Abs1BDG 1979 §109 Abs1PVG §41 Abs4 Schlagworte Dienstrechtliche Verantwortung; Zustimmung des PVO, dem der PV angehört; Erhebungen zur vorläufigen Klarstellung des Sachverhalts
Rechtssatz: Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage hat der DL als Organ des Dienstgebers § 28 Abs. 1 PVG nicht verletzt. Die Beschwerde war nicht berechtigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PVAB:2020:B8.PVA... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 04.02.2020

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