1 Der im Jahr 1969 geborene Revisionswerber steht als dienstführendes Exekutivorgan in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Revisionswerber nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe eine ihm am 29. Juni 2016, um 8.18 Uhr (gelesen am 30. Juni 2016, um 9.04 Uhr) durch seinen Vorgesetzten, Chefinspektor D, schriftlich per E-Mail erteilte Weisung sowie die i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8BDG 1979 §103 Abs4 Z2BDG 1979 §92 Abs1 Z1BDG 1979 §92 Abs1 Z3B-VG Art133 Abs1 Z1B-VG Art133 Abs8VwGG §21 Abs1 Z3VwGG §22VwGG §34 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2015/09/0013 E 23. Februar 2017 RS 10(hier Disziplinarstrafe des Verweises) ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Mitbeteiligte im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes L vom 4. Oktober 2012 schuldig erkannt, er habe "am 09. April 2012, um ca. 09:50 Uhr, in Uniform außer Dienst, in G a) die KFZ-Lenkerin AE angehalten und eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchgeführt; b) ohne Ausstellung einer Organstrafverfügung eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 20,- eingehoben und es unterlassen, diesen Ge... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid vom 1. April 2004 verfügte die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung des Mitbeteiligten, der als Postoberoffizial seinen Dienst auf der Zustellbasis R versah, weil dieser im Verdacht stehe, diverse Manipulationen an rekommandierten Postsendungen vorgenommen zu haben. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesminist... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs1;BDG 1979 §103 Abs2;BDG 1979 §103 Abs3;BDG 1979 §103 Abs4;BDG 1979 §106;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs2;BDG 1979 §112 Abs3;B-VG Art131 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Disziplinaranwalt hat in Verfahren betreffend Suspendierung kein Beschwerderecht nach § 103 Abs. 4 BDG 1979 (Hi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. September 1998 suspendierte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen die mitbeteiligte Partei gemäß § 112 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vom Dienst, was gemäß § 112 Abs. 4 BDG 1979 die Kürzung des Monatsbezuges - unter Ausschluß der Kinderzulage - auf zwei Drittel für die Dauer der Suspendierung zur Folge habe. Auf Grund der dagegen erhobenen Berufung der mitbeteiligten Partei hob die belangte Behörde mit dem nunmehr a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §100;BDG 1979 §103 Abs2;BDG 1979 §103 Abs4;BDG 1979 §106;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/09/0008
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 103 Abs 2 BDG 1979 und § 100 BDG 1979 ergibt sich, dass zum Zweck der Vertretung der dienstlichen Interessen im Di... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. September 1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Setzung einer zweiwöchigen Frist aufgefordert, die Beschwerde zur Behebung von Mängel wie folgt zu ergänzen: "Es ist, sofern der Bescheid zugestellt worden ist, eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides anzuschließen (§ 28 Abs. 5 VwGG). Es ist der Tag, an dem der angefochtene Bescheid dem Disziplinaranwalt zugestellt wurde, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs4;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Die Beschwerde des Disziplinaranwaltes ist mit dessen Unterschrift zu versehen. Sollte der Disziplinaranwalt an der Beschwerdeerhebung bzw Unterfertigung gehindert sein, ist darzulegen, inwieweit eine Verhinderung des Disziplinaranwaltes besteht und dies das Einschreiten des Stellvertreters erfor... mehr lesen...
Dem Beschwerdevorbringen nach hat die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid in letzter Instanz über verschiedene Dienstpflichtverletzungen der mitbeteiligten Partei (mP) entschieden, und zwar offenbar weitgehend in Stattgebung einer Berufung der mP. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, vom durch das oberösterreichische Gemeindebedienstetengesetz 1982, LGBl. Nr. 1/1982 (in der Folge kurz: GBG) vorgesehenen Dienststrafanwalt erhobene Beschwerde, in welcher d... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §103 Abs4 idF 1991/362;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs2;GdBedG OÖ 1982 §55 Abs1;GdBedG OÖ 1982 §55 Abs2;GdBedG OÖ 1982 §66 Abs1;GdBedG OÖ 1982 §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die allein durch das OÖ GdBedG 1982 begr... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs4 idF 1991/362;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs2;B-VG Art140 Abs1;GdBedG OÖ 1982 §55;GdBedG OÖ 1982 §66 Abs1;GdBedG OÖ 1982 §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem Dienststrafanwalt ist eine objektive Beschwerdebefugnis gem Art 131 Abs 2 B-VG vo... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte steht als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Postamt XY, das sie seit 1. Jänner 1984 leitete; derzeit ist sie bei einer Dienststelle des Fernmeldebetriebsdienstes eingesetzt. Der Beschwerdeführer ist der seit 7. Dezember 1989 bestellte Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinaroberkommission für den Bereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Die Disziplinarkom... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs4 idF 1991/362;BDGNov 02te 1991 Art1 Z9;B-VG Art131 Abs2;Novellen BGBl1991/362 Art8 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Beschwerdebefugnis des Disziplinaranwaltes nach § 103 Abs 4 BDG 1979 bezieht sich auf alle zum 1.7.1991 (oder zu einem späteren Zeitpunkt) bei der Disziplinaroberkommission anhängigen Disziplinarverfahren. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §62 Abs2;BDG 1979 §103 Abs4 idF 1991/362 ;BDG 1979 §124 Abs12;BDG 1979 §124 Abs14;BDG 1979 §126 Abs3;BDGNov 02te 1991 Art1 Z9;Novellen BGBl1991/362 Art8 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die sowohl nach dem BDG 1979 als auch nach dem AVG vorgesehene entsprechende niederschriftliche Beurkundung der (am 6.6.1991 erfolgten) mündlichen Verkündung des angef... mehr lesen...