Der Beschwerdeführer stand bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle war die Bezirkshauptmannschaft E, wo er als Amtsarzt die Gruppe Gesundheit leitete. Aus den Verwaltungsakten ist ersichtlich, dass die Salzburger Landesregierung (die belangte Behörde) zwischen Mai 2003 und Juli 2005 Ermittlungen über die fachliche und persönliche Eignung des Beschwerdeführers führte. Von April bis Juli 2005 ... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;LBG Slbg 1987 §3a idF 2000/003; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde ha... mehr lesen...
Der im Jahre 1963 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. Dezember 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 wurde er in die Dienstklasse V befördert. Seit 11. Oktober 1993 war der Beschwerdeführer der Magistratsabteilung 62 des Magistrates der Stadt Wien dienstzugeteilt und für Angelegenheiten des Aufenthaltsgesetzes zuständig. Mit - dem angefochtenen Bescheid zufolge in Rechtskraft erwachsener - Disziplinarverf... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;DO Wr 1994 §16 Abs1;DO Wr 1994 §72 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine sehr gute Dienstleistung des Beschwerdeführers vermag an der fehlenden Eignung des Beschwerdeführers für das definitive Dienstverhältnis nichts zu ändern, weil es darauf nicht entscheidend ankommt. Die dem Beschwerdeführer zum Vorw... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Für die Berechtigung der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Beamte im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (wieder) in der Lage ist, die ih... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2001, Zl. 2000/12/0277, verwiesen. Folgende Umstände seien in diesem Zusammenhang noch ausdrücklich hervorgehoben: Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erließ der Magistrat (Personalamt = Dienstbehörde I. Instanz) am 18. November 1999 einen Bescheid folgenden Inhaltes: "Ihr Dienstverhältnis zur Stadt Wien wird gemäß § 72 Abs. 1 und 5 der Dienstordnung 1994 (DO 1994) mit Ablauf von drei Monaten ab Zustellung des Besc... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3 impl;BDG 1979 §10 Abs4 impl;DO Wr 1994 §72 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 2 Stammrechtssatz Für die Berechtigung der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Beamte im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (wieder) in der Lage ist, die ih... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Oktober 1995 als Aspirantin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark im Exekutivdienst der Zollwache eingesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die mit dem ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Für die Berechtigung der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses kommt es nicht darauf an, ob der Beamte im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (wieder) in der Lage ist, die ihm zugedachten dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, entscheidend ist vielmehr, ob während des provisorischen Dienstverhältnisses (körp... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung eines Beamten sein ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalten während des provis... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin wurde am 1. März 1994 in die Sicherheitswache bei der Bundespolizeidirektion Wien in ein provisorisches Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen. Bei der polizeichefärztlichen Untersuchung am 22. Februar 1994 wurden bei ihr erhöhte Morphin- bzw. Codeinrückstände im Harn festgestellt. Bei einer hierauf veranlaßten Untersuchung der H... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: § 10 Abs 3 BDG 1979 befreit die Dienstbehörde von der Angabe eines Kündigungsgrundes, sodaß es dem Sinn des Gesetzes nicht widerspricht, wenn für die Ermessensübung (Art 130 Abs 2 B-VG) keine
Gründe: angegeben werden (Hinweis E 6.7.1966, 504/66 = VwSlg 6971 A/1966; hier: Opiatrückständ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war mit Wirkung vom 1. September 1977 als hauptamtlicher Berufsschullehrer in den Berufsschuldienst des Landes Vorarlberg aufgenommen und zur Dienstleistung der kaufmännischen Berufsschule in X zugewiesen worden. Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1981 war er zum definitiven Berufsschullehrer der Verwendungsgruppe L 2a 2 ernannt und weiterhin derselben Schule zur Dienstleistung zugewiesen worden. ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3B-VG Art130 Abs2VwRallg Beachte Besprechung in:ÖffD 2/1984, S 27;
Rechtssatz: § 10 Abs 3 BDG befreit die Dienstbehörde von der Angabe eines Kündigungsgrundes, so daß es nicht dem Sinn des Gesetzes widerspricht, wenn für die Ermessensübung (Art 130 Abs 2 B-VG) g... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs3B-VG Art21 Abs4 Beachte Besprechung in:ÖffD 2/1984, S 27;
Rechtssatz: Aus den Worten "Möglichkeit des Wechsels" in Art 21 Abs 4 B-VG kann keineswegs die Möglichkeit der Gleichzeitigkeit eines definitiven Dienstverhältnisses zu einem Land und eines provisorischen Dienstverhältnisses zum Bund a... mehr lesen...