Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154
Rechtssatz: Die nach § 154 PatG, § 1489 ABGB nach drei Jahren eintretende Verjährung wird durch die Erhebung der Klage nur dann unterbrochen, wenn die Klage "gehörig fortgesetzt wird" (§ 1497 ABGB). Entscheidungstexte 4 Ob 83/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 4 Ob 83/88 Veröff: RZ 1992/85 S 262 European ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Inhaber des - inzwischen abgelaufenen - österreichischen Patents Nr. 191.179, betreffend eine Vorrichtung zum Anzeigen und zur Registrierung der Fahrgeschwindigkeit und der Wegstrecke von Kraftfahrzeugen. Mit der Behauptung, die Beklagten hätten bis zum Jahr 1971 mindestens 28.244 patentgeschützte Geräte an die Firma TAP in Jugoslawien geliefert und dadurch den zwischen dem Kläger und dem Erstbeklagten bestehende Lizenzvertrag verletzt und in da... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154
Rechtssatz: Die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Patentrechtes beginnt schon während des einstweiligen Schutzes aus der Bekanntmachung der Anmeldung und ist nicht etwa bis zur Erteilung des Patentes gehemmt. Entscheidungstexte 4 Ob 317/85 Entscheidungstext OGH 15.05.1985 4 Ob 317/85 Veröff: SZ 58/86 = ÖBl 1985,129 = GRURInt 1986,561 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154
Rechtssatz: Auf die Frist für die Verjährung von Ansprüchen auf Unterlassung von Verstößen gegen das PatG ist § 1489 ABGB analog anzuwenden. Der Unterlassungsanspruch bleibt jedoch - analog § 20 Abs 2 UWG - auch nach Ablauf der Verjährungsfrist gewahrt, solange ein gesetzwidriger Zustand fortbesteht. Entscheidungstexte 4 Ob 317/85 Entscheidungstext OGH 15.05.1985... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Mitinhaber (Teilhaber; § 27 PatG) des österreichischen Patentes Nr. 303.308, das die Anordnung von Seilwinden an Traktoren betrifft. Die Kläger behaupteten in der am 12.8.1977 eingebrachten Klage, der Beklagte habe durch gewerbsmäßige Benützung eines unter die Patentansprüche fallenden Seilwindenanlage ihr gemeinsames Patentrecht verletzt. Sie begehrten Unterlassung der Herstellung und Benützung dieser patentverletzenden Geräte und Beseitigung de... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §147PatG 1970 §148PatG 1970 §150PatG 1970 §151PatG 1970 §154
Rechtssatz: Die Begehren auf Unterlassung von Patenteingriffen (§ 147 PatG) und auf Beseitigung des dem Gesetz widerstreitenden Zustandes (§ 148 PatG) einerseits und auf Bezahlung eines angemessenen Entgelts (§ 150 Abs 1 PatG) und Rechnungslegung (§ 151 PatG) sind voneinander unabhängige Ansprüche. Bei teilbaren Ansprüchen hat eine Teilklage nicht die Kraft, die Verjäh... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154ZPO §502 Abs4 Z1 HIII7ZPO §508a
Rechtssatz: Die Frage, wann der Lauf der Verjährungsfrist der §§ 154 PatG, 1489 ABGB beginnt, wenn der Patentinhaber schon vor der Erteilung des Patentes die Möglichkeit hatte, gemäß §§ 22, 101 Abs2, 158 Abs 1 PatG gegen die unbefugte Benützung der Erfindung einstweiligen Patentschutz in Anspruch zu nehmen, ist eine Rechtsfrage des materiellen Rechts, der zur Wahrung der Rechtsentwicklung erhe... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154UrhG §85
Rechtssatz: Aus der Sonderbestimmung des § 85 UrhG über die Urteilsveröffentlichung muß geschlossen werden, daß in diesem Falle - abweichend von der sonstigen Regelung - dem Angeklagten trotz seines Freispruches ein Berufungsrecht zusteht. Ähnliches gilt für eine Berufung des Privatanklägers (in Analogie zu § 103 Abs 1 PatG). Entscheidungstexte 5 Os 519/55 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154PatG 1970 §160 Abs2
Rechtssatz: Die Pflicht des schuldhaften Verletzers zur Zahlung einer angemessenen Lizenz beruht darauf, daß der Verletzer sich so behandeln lassen muß, als ob er mit dem Berechtigten einen Lizenzvertrag abgeschlossen hätte, weil er in dieser Hinsicht nicht besser gestellt sein darf als ein redlicher Linzenznehmer. Entscheidungstexte 3 Ob 769/54 ... mehr lesen...