Norm
PatG 1970 §154Rechtssatz
Die Frage, wann der Lauf der Verjährungsfrist der §§ 154 PatG, 1489 ABGB beginnt, wenn der Patentinhaber schon vor der Erteilung des Patentes die Möglichkeit hatte, gemäß §§ 22, 101 Abs2, 158 Abs 1 PatG gegen die unbefugte Benützung der Erfindung einstweiligen Patentschutz in Anspruch zu nehmen, ist eine Rechtsfrage des materiellen Rechts, der zur Wahrung der Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (hier: Beantwortung offengelassen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042972Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008