RS OGH 1955/3/23 3Ob769/54

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Veröffentlicht am 23.03.1955
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Norm

PatG 1970 §154
PatG 1970 §160 Abs2

Rechtssatz

Die Pflicht des schuldhaften Verletzers zur Zahlung einer angemessenen Lizenz beruht darauf, daß der Verletzer sich so behandeln lassen muß, als ob er mit dem Berechtigten einen Lizenzvertrag abgeschlossen hätte, weil er in dieser Hinsicht nicht besser gestellt sein darf als ein redlicher Linzenznehmer.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 769/54
    Entscheidungstext OGH 23.03.1955 3 Ob 769/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0071356

Dokumentnummer

JJR_19550323_OGH0002_0030OB00769_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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