Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Abfertigung zusteht, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Klägerin ein Anspruch auf Abfertigung zusteht, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1989 als kaufmännischer Lehrling im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann bei der G***** Handelsgesellschaft mbH, Wien 12., (kurz: "G*****") beschäftigt. Das Lehrverhältnis hätte am 31.7.1992 geendet. Daran hätte sich eine Behaltefrist von vier Monaten gemäß § 18 BAG und von zwei weiteren Monaten gemäß dem Kollektivvertrag der Handelsangestellten angeschlossen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1990 wurde über das Vermögen ... mehr lesen...
Norm: BAG §14KO §25 Abs1
Rechtssatz: Der Lehrling ist nicht verpflichtet, von seinem Austrittsrecht nach § 25 Abs 1 KO Gebrauch zu machen. Selbst im Falle monatelangen Einstellens oder Ruhens des Betriebes dauert das Lehrverhältnis weiterhin so lange, bis es entweder gemäß § 14 Abs 1 BAG durch Fristablauf oder gemäß § 14 Abs 2 BAG ex lege endet. Entscheidungstexte 9 ObA 297/92 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Hinweis auf den zwischen den Parteien am 17.Mai 1983 abgeschlossenen Lehrvertrag begehrt der Kläger von der Beklagten (ua) die Zahlung von 8.750 S sA aus dem Titel des Schadenersatzes nach § 1162 b ABGB sowie die Ausstellung eines Lehrzeugnisses für die Zeit vom 17.Mai bis 27.Dezember 1983. Da sich die Beklagte am 24. Dezember 1983 geweigert habe, den Kläger in dem vereinbarten Lehrberuf eines Kochs weiter auszubilden, sei der Kläger mit Schreiben vom 27... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1162 bBAG §14BAG §14
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. Das BAG enthält keine Bestimmungen über die Rechtsfolgen einer ex-lege Beendigung des Lehrverhältnisses - eine bewusste, rechtspolitische Lücke. § 1162b ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar. Entscheidungstexte 4 Ob 79/79 Ents... mehr lesen...
Norm: BAG §13BAG §14BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Der Lehrherr kann das Lehrverhältnis wegen einer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursachten Arbeitsverhinderung - gleichgültig welcher Dauer - überhaupt nicht auflösen, wegen einer sonstigen, mehr als vier Monate (zusammenhängend oder in einem Lehrjahr) während Krankheit aber nur bei mangelnder Bereitschaft des Lehrlings, für die auf die gesetzliche Lehrzeit noch fehlende Z... mehr lesen...
Der Kläger begehrt zuletzt die Zahlung von 51 333 S brutto und 29 637.48 netto als Masseforderung nach Maßgabe der Deckung im Sinne des § 47 KO. Der Bruttobetrag wird unter dem Titel der Abfertigung (§ 23 AngG) verlangt und setzt sich aus vier Monatsgehältern zu je 12 833.33 S zusammen. Der Nettobetrag erstreckt sich im wesentlichen auf restliches Entgelt für die Zeit von Mai 1975 bis Oktober 1975 nach Abzug eines vom Beklagten im Konkursverfahren bereits anerkannten Teilbetrages von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ABGB §1151 IABAG §14
Rechtssatz: Das Arbeitsverhältnis wird zwar durch den Tod des Arbeitnehmers, im allgemeinen aber nicht durch den Tod des Arbeitgebers aufgelöst. Nur bei Arbeitsleistungen, die vom Arbeitnehmer ausschließlich und unmittelbar für die Person des Arbeitgebers zu erbringen sind (Pflegerin, Privatsekretär) oder auch der Arbeitgeber persönliche Leistungen zu erbringen hat (Lehrverhältnis) beendet der Tod des Arbeitg... mehr lesen...