Norm
ABGB §7Rechtssatz
Die Konkurseröffnung ist kein in der Stammfassung des BAG genannter Endigungsgrund. Das BAG enthält keine Bestimmungen über die Rechtsfolgen einer ex-lege Beendigung des Lehrverhältnisses - eine bewusste, rechtspolitische Lücke. § 1162b ABGB ist weder im Wege der Rechts- noch Gesetzesanalogie anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0008980Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013