IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 29. Jänner 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.05.2021 Norm: AZG §17aAZG §28 Abs3aAZG §28 Abs5 Z632014R0165 KontrollgeräteV Art3432006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art10
Rechtssatz: Schulungen von und Weisungen an Lenker vermögen die Durchführung tatsächlicher wirksamer Kontrollen, ob sich die Lenker auch gemäß den in den Schulungen erteilten Anweisungen verhalten, ebenso wenig zu ersetze... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.05.2021 Norm: AZG §17aAZG §28 Abs3aAZG §28 Abs5 Z632014R0165 KontrollgeräteV Art3432006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art10
Rechtssatz: Auch hinsichtlich Verstößen gegen Dokumentationspflichten, die nicht auf eigenmächtiges, sich bewusst über Anweisungen hinwegsetzendes Handeln oder auf ein Nicht-Wissen um die gesetzlichen Verpflichtung, sonde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.05.2021 Norm: AZG §17aAZG §28 Abs3aAZG §28 Abs5 Z632014R0165 KontrollgeräteV Art3432006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art10
Rechtssatz: In einer bloß quartalsmäßig erfolgenden Auswertung der Fahrerkarten zur nachträglichen Kontrolle, ob das digitale Kontrollgerät richtig bedient und alle erforderlichen Eintragungen gemacht wurden, kann insbeso... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 18. März 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfa... mehr lesen...