RS Lvwg 2021/5/25 LVwG-S-533/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.05.2021

Norm

AZG §17a
AZG §28 Abs3a
AZG §28 Abs5 Z6
32014R0165 KontrollgeräteV Art34
32006R0561 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art10

Rechtssatz

Schulungen von und Weisungen an Lenker vermögen die Durchführung tatsächlicher wirksamer Kontrollen, ob sich die Lenker auch gemäß den in den Schulungen erteilten Anweisungen verhalten, ebenso wenig zu ersetzen (vgl VwGH 96/02/0052), wie entsprechende Vorerfahrung und Ausbildung für sich wirksam sicherzustellen vermögen, dass sich die grundsätzlich erfahrenen und entsprechend ausgebildeten Lenker auch an die gesetzlichen und die unternehmensintern erteilten Vorgaben halten.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Lenk- und Ruhezeiten; Arbeitszeitaufzeichnung; digitales Kontrollgerät; Verschulden; Kontrollsystem;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.533.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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