Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
25.05.2021Norm
AZG §17aRechtssatz
In einer bloß quartalsmäßig erfolgenden Auswertung der Fahrerkarten zur nachträglichen Kontrolle, ob das digitale Kontrollgerät richtig bedient und alle erforderlichen Eintragungen gemacht wurden, kann insbesondere dann kein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem zur Hintanhaltung von Verwaltungsübertretungen gesehen werden, wenn bei festgestellten Fehlern keine wirksame Sanktion erfolgt, die das Bewusstsein der Fahrer für die Bedeutung der Einhaltung der Dokumentationspflichten schärft.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Lenk- und Ruhezeiten; Arbeitszeitaufzeichnung; digitales Kontrollgerät; Verschulden; Kontrollsystem;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.533.001.2020Zuletzt aktualisiert am
23.06.2021