Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;ASchG 1972;AZG;KJBG 1948;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben. European Case L... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;KJBG 1948 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0091 E 21. November 1984 RS 2 Stammrechtssatz Normadressat der Bestimmungen des KJBG ist - ebenso wie dies etwa auch für die Bestimmungen des AZG gilt - nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber. Ein Zuwiderhandeln gegen Arbeitszeitvorschriften durch den Arbeitgebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;BäckAG 1955 §9;KJBG 1948 §17 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0201 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der dem Bf gemäß § 5 Abs 1 VStG in der in den Beschwerdefällen gemäß Art 2 Abs 2 der VStG-Novelle 1987 anzuwendenden Fassung vor der genannten Novelle obliegende Entlastungsbeweis erforde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 1 Stammrechtssatz Normadressat der Bestimmungen des AZG, somit auch der §§ 14 bis 16 iVm § 28 AZG, ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 Abs 1 VStG) bz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;BäckAG 1955 §9;KJBG 1948 §17 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der dem Bf gemäß § 5 Abs 1 VStG in der in den Beschwerdefällen gemäß Art 2 Abs 2 der VStG-Novelle 1987 anzuwendenden Fassung vor der genannten Novelle obliegende Entlastungsbeweis erfordert, dass der Bf bewiesen hätte, dass die gegenständlichen Verstöße gegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der dem Bf zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen gem den §§ 14 bis 16 iVm § 28 AZG und dem § 27 iVm § 3 ARG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen Verwaltungsvorschriften nichts über das zur Strafbarkeit e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Normadressat der Bestimmungen des AZG, somit auch der §§ 14 bis 16 iVm § 28 AZG, ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 Abs 1 VStG) bzw der in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften bestellte Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27;ARG 1984 §3;AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0024 E 26. Mai 1986 RS 6 Stammrechtssatz Normadressat der Bestimmungen des AZG (somit auch der §§ 14, 16 iVm § 28 AZG) ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (Hinweis auf E 30.3.1982, 81/11/0087). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt dies ein unzulängliches Kontrollsystem dar. Im RIS seit 29.01.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §2 Abs1;
Rechtssatz: Zur Geltung des AZG bei kurzfristigen Auslandsfahrten und zur österreichischen Strafzuständigkeit bei kurzfristigen Auslandfahrten (Hinweis E 21.11.1984, 81/11/0077; Andexlinger, Arbeitszeit und Arbeitsruhe bei Auslandsverwendung, RdW 1985, 311). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers. Im RIS seit 29.01.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 3 Stammrechtssatz Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0024 E 26. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd § 28 AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG... mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Bevollmächtigter der H Gesellschaft mbH und somit Verantwortlicher im Sinne der Bestimmung des § 9 VStG 1950 den in diesem Betrieb beschäftigten Kraftwagenlenker JD 1) am 31. Jänner 1984 zu 15 Stunden, am 1. Februar 1984 zu 14,30 Stunden, am 2. Februar 1984 zu 18,45 Stunden und am 3. Februar 1984 zu 17,15 Stunden Einsatzzeit herangezogen habe, obwohl diese eine Dauer von 1... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14AZG §16AZG §28VStG §9 Abs1 idF 1983/176VStG §9 Abs2 idF 1983/176 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/08/0025
Rechtssatz: Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd § 28 AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14AZG §16AZG §28 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/08/0025
Rechtssatz: Normadressat der Bestimmungen des AZG (somit auch der §§ 14, 16 iVm § 28 AZG) ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (Hinweis auf E 30.3.1982, 81/11/0087). European Cas... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 10. August 1983 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, „als Verantwortlicher der A GesmbH in R nicht ausreichend dafür Vorsorge getroffen“ zu haben, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, da bei der am 26. Mai 1982 in Going durchgeführten Kontrolle festgestellt worden sei, daß ein dem Namen nach genannter Lkw-Lenker entgegen dem § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (AZG) an vier Tagen innerhalb der zu... mehr lesen...