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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §12;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3Stammrechtssatz
Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich war, und es ist seine Sache, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht (Hinweis E 12.4.1983, 82/12/0142).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080174.X01Im RIS seit
08.06.1989Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013