Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §14;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 3Stammrechtssatz
Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt dies ein unzulängliches Kontrollsystem dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080109.X03Im RIS seit
29.01.1987