RS Vwgh 1987/1/29 86/08/0109

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §14;
AZG §16;
AZG §28;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080109.X02

Im RIS seit

29.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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