Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde der A GesmbH & Co KG gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 5. November 2020, Zl. ***, betreffend die Abberufung eines Deponieaufsichtsorganes nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde wird gemäß §§ 28 Abs. 1 und 2 sowie 31 Verwaltungs-gerichtsverfahrensgesetz - VwGVG iVm Art. 132 Abs.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: AWG 2002 §48 Abs4 Z3AWG 2002 §49AWG 2002 §63 Abs3AVG 1991 §8
Rechtssatz: Bei der Bestellung einer privaten Person als Deponieaufsichtsorgan handelt es sich nicht um einen Fall der „Beleihung“ dieser Person mit hoheitlichen Befugnissen, und wird das Deponieaufsichtsorgan auch nicht zur Setzung von Hoheitsakten ermächtigt. Anders als Organe der öffentlichen Auf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: AWG 2002 §48 Abs4 Z3AWG 2002 §49AWG 2002 §63 Abs3AVG 1991 §8
Rechtssatz: Der bescheidmäßige Abspruch über die Enthebung einer Person von ihrer Betrauung als Aufsichtsorgan gestaltet das Rechtsverhältnis zwischen Konsensträger und Aufsichtsorgan, indem es die Duldungspflichten des Konsensträgers diesem gegenüber beendet; der bescheidmäßige Abspruch gestaltet a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 18. Mai 2020, Zl. ***, mit welchem der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Abbestellung der Deponieaufsicht und Aufhebung des Tätigkeitsumfanges des Deponieaufsichtsorganes nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 betre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: AWG 2002 §48 Abs4 Z3AWG 2002 §49AWG 2002 §63 Abs3AVG 1991 §8
Rechtssatz: Explizite Regelungen hinsichtlich der Abberufung eines Deponieaufsichtsorganes fehlen im AWG, allerdings ist der contrarius actus der Bestellung ebenfalls anhand der Bestimmung des § 63 AWG zu beurteilen. Aus diesem Grund ist die Berechtigung zur Antragstellung einer Abberufung des Depon... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: AWG 2002 §48 Abs4 Z3AWG 2002 §49AWG 2002 §63 Abs3AVG 1991 §8
Rechtssatz: Einer Deponiebetreiberin kommt hinsichtlich der Abberufung der Deponieaufsicht kein Antragsrecht und kein Mitspracherecht zu. Die Entscheidung obliegt der Behörde, eine Abberufung bzw Umbestellung kann nur von amtswegen erfolgen. Schlagworte Umweltrecht; Abf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: AWG 2002 §48 Abs4 Z3AWG 2002 §49AWG 2002 §63 Abs3AVG 1991 §8
Rechtssatz: In § 48 Abs 4 Z 3 AWG wird der Behörde kein Ermessen eingeräumt, sondern sie hat ein Deponieaufsichtsorgan zu bestellen, wenn sie die Deponie nicht so regelmäßig überprüfen kann, dass ein konsens- und rechtmäßiger Deponiebetrieb sichergestellt wird. Schlagworte ... mehr lesen...