Norm: ASGG §46 Abs2ZPO §519 Abs1 Z2 H
Rechtssatz: In arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren ist die Zulässigkeit eines Rekurses nach dem § 519 Abs 1 Z 2 ZPO im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 Abs 2 ASGG auszusprechen; dies ergibt sich aus der Verweisungsbestimmung des § 46 Abs 2 ASGG. Ohne einen solchen Ausspruch ist ein Aufhebungsbeschluss und Zurückverweisungsbeschluss gemäß § 496 Abs 1 ZPO nicht anfechtbar. (§ 4... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1
Rechtssatz: Hat der OGH gegen eine anzuwendende gesetzliche Bestimmung verfassungsrechtliche Bedenken liegt eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG vor. Entscheidungstexte 10 ObS 10/91 Entscheidungstext OGH 15.01.1991 10 ObS 10/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1
Rechtssatz: Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinn des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Kläger die Hälfte der verzeichneten Revisionskosten zuzusprechen (so schon SSV-NF 1/66). Entscheidungstexte 10 ObS 400/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 10 ObS 400/89 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt in jedem Fall der Prüfung durch den OGH. Entscheidungstexte 9 ObS 13/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObS 13/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085891 Do... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1IESG §1 Abs2 Z4 litd
Rechtssatz: Die Bestimmung tarifmäßiger Kosten im Einzelfall ist keine Rechtsfrage, der erhebliche Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG zukommt. Dies gilt auch für Kosten, die gemäß § 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 9 ObS 13/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObS 13/89 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z2ASGG §47 Abs1JN §24 Abs1
Rechtssatz: Der Rekurs gegen eine bestätigende Entscheidung im Ablehnungsverfahren ist gemäß § 24 Abs 1 JN und § 47 Abs 1 ASGG zulässig, da in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen die Bestätigung eines Beschlusses durch das Berufungsgericht den weiteren Rechtsbezug nicht ausschließt, sofern der Wert des Streitgegenstandes den im § 46 Abs 2 Z 2 ASGG bezeichneten Betrag übersteigt. ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs2 IIASGG §46 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die auf die Umstände des konkreten Falls abgestellten Interessenabwägung im Sinne des § 23 Abs 2 AngG betrifft keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 1011/88 Entscheidungstext OGH 30.11.1988 9 ObA 1011/88 Schlagworte SW: Abfertigung, Unterne... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2
Rechtssatz: In verschiedenen Klagen geltend gemachte Ansprüche sind auch dann, wenn sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen, nicht zusammenzurechnen. Soweit die Ansprüche die Wertgrenze des § 46 Abs 2 Z 2 ASGG nicht übersteigen, ist daher jeweils gesondert gemäß § 46 Abs 2 Z 1 ASGG auszusprechen, ob die Revision zulässig ist. Die Unterlassung dieses zwingend vorzunehmenden Ausspruches in der angefocht... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2ASGG §47 Abs1ZPO §502 Abs4 HIIZPO §519 Abs1 Z2 CZPO §521a Abs1 Z3ZPO §528 Abs1 Z5 F5
Rechtssatz: Wird vom Berufungsgericht das Ersturteil und das diesem vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zurückgewiesen, dann ist dagegen im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Rekurs auch bei einem Streitwert von weniger als fünfzehntausend Schilling und auch dann zulässig, wenn damit kein... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1
Rechtssatz: Da in § 46 Abs 2 Z 1 ASGG eine betragliche Untergrenze für die Zulässigkeit einer Grundsatzrevision nicht vorgesehen ist, sind Revisionen oder Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG auch dann zulässig, wenn der Streitgegenstand, über den die zweite Instanz entschieden hat, nur mehr aus Zinsen (und Kosten) besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2
Rechtssatz: Sprach das Erstgericht Schilling 36.884,65 samt Anhang zu und beantragte die Beklagte in ihrer Berufung, das Klagebegehren zur Gänze abzuweisen, entschied das Berufungsgericht ungeachtet des Umstandes, daß das Erstgericht bei seiner Entscheidung Bruttobeträge und Nettobeträge vermengte und das Berufungsgericht daher zu einer eingeschränkten Klagestattgebung kam, im Berufungsverfahren jeweils über einen Schilling ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Da sich der OGH nur in einer einzigen, zehn Jahre zurückliegenden Entscheidung mit der Frage beschäftigt hat, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gewerkschaftsveranstaltung Freizeit gemäß § 116 ArbVG zu gewähren ist, liegt eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der zitierten Gesetzesstelle vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §45 Abs1 Z2ASGG §46 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Unterlassung des nach § 45 Abs 1 Z 2 ASGG erforderlichen Ausspruches (und einer kurzen
Begründung: ) des Rekursgerichtes, ob der Rekurs nach § 46 Abs 2 Z 1 ASGG zulässig ist, stellt eine offenkundige Unrichtigkeit der Rekursentscheidung dar, die nach den §§ 419 und 430 ZPO berichtigt werden kann und muß. Entscheidungstexte 10 ObS 5/87 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Die durch die Verwendung eines unbestimmten Begriffs in einem KollV ausgelöste Frage, nach welchen Kriterien die Einordnung in die Lohnstufen zu erfolgen hat, kann für alle diesem KollV unterliegenden Arbeitsverhältnisse im Sinne einer Beispielwirkung für die Entscheidung späterer Rechtsstreitigkeiten bedeutsam sein. Sie ist daher eine Frage von erheblicher Bedeutung (Kuderna, ASGG 237 ff... mehr lesen...