RS OGH 1987/5/20 9ObA10/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1987
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Norm

ASGG §46 Abs2 Z1
ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5

Rechtssatz

Die durch die Verwendung eines unbestimmten Begriffs in einem KollV ausgelöste Frage, nach welchen Kriterien die Einordnung in die Lohnstufen zu erfolgen hat, kann für alle diesem KollV unterliegenden Arbeitsverhältnisse im Sinne einer Beispielwirkung für die Entscheidung späterer Rechtsstreitigkeiten bedeutsam sein. Sie ist daher eine Frage von erheblicher Bedeutung (Kuderna, ASGG 237 ff).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0042924

Dokumentnummer

JJR_19870520_OGH0002_009OBA00010_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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