Norm
ASGG §46 Abs2Rechtssatz
Wird vom Berufungsgericht das Ersturteil und das diesem vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zurückgewiesen, dann ist dagegen im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Rekurs auch bei einem Streitwert von weniger als fünfzehntausend Schilling und auch dann zulässig, wenn damit keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne der §§ 502 Abs 4 ZPO und 46 Abs 2 ASGG releviert wird; der Rekurs ist analog § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0042831Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011