Begründung: Die Beklagte war vom 14. 1. 2002 bis 20. 8. 2004 gewerberechtliche Geschäftsführerin eines Lokales in Wels. Das Unternehmen wurde von Ekrem C***** geführt. Seit ihrer Schwangerschaft im Jahr 2003 hielt sich die Beklagte nicht mehr im Lokal auf. Petra G***** war zwischen 2002 und 2004 mit Unterbrechungen bei der Gebietskrankenkasse als Dienstnehmerin der Beklagten gemeldet, wobei sie laut Versicherungsdatenauszug im Jahr 2004 ein Bruttoentgelt inklusive Sonderzahlungen vo... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner an das Erstgericht gerichteten Klage nahm der Kläger beide Beklagte wegen eines Arbeitsunfalls auf Schadenersatz in Anspruch. Der Erstbeklagte habe als sein Arbeitskollege dem Kranführer bei Hubarbeiten verfrüht das Zeichen zum Anheben der Last gegeben, wodurch es zu schweren Verletzungen des Klägers gekommen sei. Die Zweitbeklagte sei für den Baukran verantwortlich gewesen; sie habe den Unfall dadurch verschuldet, dass sie den Kranführer nicht eingeschult u... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger 1) die Feststellung eines bestehenden bzw. in eventu eines früher bestandenen Arbeitsverhältnisses zwischen den Streitteilen 2) die Feststellung der Haftung des Beklagten für zukünftig fällig werdende Entgeltansprüche des Klägers aus der vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum FC ***** und 3) die Zahlung offener Gehälter sowie einer Kündigungsent... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht Klagenfurt (ohne Beifügung des Zusatzes “als Arbeits- und Sozialgericht”) eingebrachten Klage begehrt die Klägerin unter Berufung auf einen Handelsvertretervertrag die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von EUR 160.196,14 sA, Rechnungslegung über sämtliche fakturierte Geschäftsfälle im ehemaligen Vertragsgebiet und die Feststellung, dass der Klägerin für Aufträge, die 2004 von Kunden der Klägerin direkt an die Beklagte oder einen von ih... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3
Rechtssatz: A limine gefasste Besetzungsbeschlüsse nach § 37 ASGG binden den Beklagten nicht und können von ihm nicht angefochten werden. Darauf, ob die anspruchsbegründenden und die besetzungsrelevanten Tatsachen zusammenfallen, kommt es dabei (entgegen 5 Ob 1/01k) nicht an. Diese Frage ist nur dafür entscheidend, welche Einwände der Beklagte im nach Zustellung der Klage eingeleiteten Verfahren erheben kann. Zu solchen Einw... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger 1.) die Feststellung eines bestehenden bzw. in eventu eines früher bestandenen Arbeitsverhältnisses zwischen den Streitteilen, 2.) die Feststellung der Haftung des Beklagten für zukünftige Schäden des Klägers aus der vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum FC ***** und 3.) die Zahlung offener Gehälter sowie einer Kündigungsentschädigung und einer A... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger 1.) die Feststellung eines bestehenden bzw. in eventu eines früher bestandenen Arbeitsverhältnisses zwischen den Streitteilen 2.) die Feststellung der Haftung des Beklagten für zukünftig fällig werdende Entgeltansprüche des Klägers aus der vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum FC ***** und 3.) die Zahlung offener Gehälter sowie einer Kündigungs... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt die Klägerin - gestützt auf die §§ 1 und 7 UWG sowie § 1330 ABGB - die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung näher dargestellter wettbewerbswidriger/kreditschädigender Äußerungen über sie, ferner den - ebenfalls vorformulierten - Widerruf dieser Äußerungen und dessen Anschlag am "schwarzen Brett" eines näher bezeichneten Hauses in H*****, ferner die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über die Unterlassungsk... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3
Rechtssatz: Auf Beschlüsse nach § 37 Abs 3 ASGG haben - ob sie nun von einem Berufsrichter (Berufsrichtersenat) oder einem arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Senat gefasst wurden und unabhängig vom Inhalt des Ausspruchs - die Verfahrensbestimmungen und damit auch die Rechtsmittelbestimmungen des ASGG Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 4 Ob 223/99v Ents... mehr lesen...
Begründung: In der an das Landesgericht für ZRS Graz - ohne Zusatz "als Arbeits- und Sozialgericht" (§ 36 ASGG) - gerichteten Klage begehrte der Kläger den Klagsbetrag mit dem Vorbringen, er habe als Ziehsohn der am 22.6.1994 verstorbenen Ida S***** Arbeitsleistungen (Aus- und Umbau in deren Haus) in Erwartung einer letztwilligen Übereignung der Liegenschaft erbracht; entgegen dieser Erwartung sei die Liegenschaft der Beklagten vererbt worden. In der an das Landesgericht für ZR... mehr lesen...
Norm: ASGG §11a Abs1 Z4 liteASGG §37 Abs3
Rechtssatz: Eine Beschlußfassung im Sinne des § 37 Abs 3 ASGG hat von einem mit drei Berufsrichtern und zwei fachkundigen Laienrichtern besetzten Senat zu erfolgen. Entscheidungstexte 9 ObA 155/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 9 ObA 155/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ASGG §10ASGG §11ASGG §37 Abs3
Rechtssatz: Durch die Bejahung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes und die Verwerfung der Einrede der sachlichen Unzuständigkeit hat das Erstgericht implizit auch darüber entschieden, daß sich die Gerichtsbesetzung als Arbeitsgericht und Sozialgericht nach den §§ 10 und 11 ASGG richtet. Entscheidungstexte 9 ObA 248/93 Entschei... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr in Deutschland aufhältige Kläger machte beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht am 9. Juli 1990 gegen die Rechtsvorgängerin der Gemeinschuldnerin Ansprüche aus einem Dienstverhältnis geltend. Die damalige Beklagte wandte die "sachliche und funktionelle Unzuständigkeit" des angerufenen Gerichtshofes ein, da zwischen den Parteien kein Dienstverhältnis, sondern nur ein freies Konsulentenverhältnis bestanden habe. Die Klage sei auch unberec... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3JN §31 IIIJN §31 VI
Rechtssatz: Da eine Delegierung gemäß § 31 JN nur an ein Gericht "gleicher Gattung" erfolgen kann, steht dem Delegierungsantrag entgegen, daß noch kein Beschluß im Sinne des § 37 Abs 3 ASGG ergangen ist. Entscheidungstexte 9 NdA 1/93 Entscheidungstext OGH 10.02.1993 9 NdA 1/93 European Case... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3JN §45
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 37 ASGG unterliegt - abgesehen vom Wert des Streitgegenstandes - keinen Rekursbeschränkungen. Entscheidungstexte 9 ObA 147/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 9 ObA 147/91 Veröff: EvBl 1992/60 S 275 = Arb 10986 9 ObA 248/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 248/93 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3
Rechtssatz: Da der Beschluß nach § 37 Abs 3 ASGG die Gerichtsbesetzung für das Verfahren festlegt, ist es für seine Anfechtung ohne Belang, ob er bereits nach dem Einlangen der Klage (von Amts wegen), oder erst über Antrag einer der Parteien gefaßt wurde. Insoweit sind die in der Entscheidung des OGH vom 18.09.1984, 5 Ob 567/84 (kritisch Petrasch ÖJZ 1985,258), angeführten Erwägungen für einen Beschluß nach § 37 Abs 3 ASGG n... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Erstgericht als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Betrag von 570.000 S sA als ausstehendes Geschäftsführergehalt für 19 Monate. Er sei seit 1. September 1986 allein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer der Beklagten gewesen. Er habe den Warenversand der Beklagten in den Ostblock und etwaige damit verbundene Gespräche zur Warenkreditgewährung mit den osteuropäischen Handelspartnern herzustellen und zu führen gehabt. Neb... mehr lesen...
Norm: ZPO §521aASGG §37 Abs3
Rechtssatz: Ein Rekurs gegen einen Beschluss gemäß § 37 Abs 3 ASGG ist nicht zweiseitig. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 271/89 Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 271/89 2 Ob 60/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1996 2 Ob 60/95 Beisatz: Da durch einen Beschluss nach § 37 Abs 3 ASGG die Rechtsd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die allein gegenständliche Frage der richtigen Gerichtsbesetzung zutreffend gelöst (vgl. Kuderna, ASGG § 37 Erl. 10; SZ 44/64, 45/117, 50/70, 60/18 uva). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß sich der vom Beklagten erhobene Einwand der "sachlichen Unzuständigkeit" des Landesgerichtes St. Pölten im Hi... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs3ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss nach § 261 Abs 6 ZPO besteht dann nicht, wenn eine Überweisung ausgesprochen wurde, die ausdrücklich gegen die gesetzlichen Vorschriften des § 261 Abs 6 ZPO verstößt. Entscheidungstexte 4 Ob 4/66 Entscheidungstext OGH 25.01.1966 4 Ob 4/66 Veröff: EvBl 1966/199 S 242 = SozM IVA,281 = Arb 8188 ... mehr lesen...