Die Beschwerdeführerin stellte am 8. Februar 1996 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bregenz den Antrag "mir einen Befreiungsschein auszustellen bzw. mit Bescheid festzustellen, daß ich berechtigt bin, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von mir gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen". Zu diesem Antrag brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei türkische Staatsangehörige, am 1. April 1962 geboren und in W (Vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §1 Abs1;AMSG 1994 §41 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs2 Z1;VwGG §48 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0154 E 29. August 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/04 95/09/0261 1 Stammrechtssatz Das Arbeitsmarktservice wurde gem § 1 A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 30. März 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die philippinische Staatsangehörige L für die berufliche Tätigkeit als "Altenbetreuerin". Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Tulln vom 31. März 1995 wurde der genannte Antrag des Beschwerdeführers "gemäß § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 Z. 7 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, idgF... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11. August 1995 wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien vom 18. Mai 1995, mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz abgelehnt worden war, gemäß "§ 63 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), BGBl. Nr. 51/1991" (richtig: in der Fassung BGBl. Nr. 471/1995)... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 7. September 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die slowakische Staatsangehörige S für die berufliche Tätigkeit als "Abwascherin". Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien vom 11. September 1995 wurde der genannte Antrag der Beschwerdeführerin gemäß "§ 4 Abs. 3 Z. 7 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, idgF" mit der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 1. Juni 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den vietnamesischen Staatsangehörigen C für die berufliche Tätigkeit "Koch Dimsum". Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. September 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Salzburg vom 8. Juni 1995 - mit dem der genannte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §1 Abs1;AMSG 1994 §41 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs2 Z1;VwGG §48 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/04 95/09/0261 1 Stammrechtssatz Das Arbeitsmarktservice wurde gem § 1 Abs 1 Arbeitsmarktservicegesetz (BGBl 1994/313) als Dienstleistungsunternehmen des öffen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §1 Abs1;AMSG 1994 §41 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs2 Z1;VwGG §48 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/04 95/09/0261 1 Stammrechtssatz Das Arbeitsmarktservice wurde gem § 1 Abs 1 Arbeitsmarktservicegesetz (BGBl 1994/313) als Dienstleistungsunternehmen des öffen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §1 Abs1;AMSG 1994 §41 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2 Z2;VwGG §47 Abs5;VwGG §48 Abs2 Z1;VwGG §48 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/04 95/09/0261 1 Stammrechtssatz Das Arbeitsmarktservice wurde gem § 1 Abs 1 Arbeitsmarktservicegesetz (BGBl 1994/313) als Dienstleistungsunternehmen des öffen... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Arbeitsmarktservice wurde gem § 1 Abs 1 Arbeitsmarktservicegesetz (BGBl 1994/313) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Gem § 41 Abs 1 AMSG 1994 bestreitet das Arbeitsmarktservice die Personalausgaben und Sachausgaben für die Vollziehung des AuslBG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Solcherart hat der zuerkannte Aufwandersatz aber dem Arbeitsmarkt als Rechtsträger iSd § 47 Abs 5 VwGG zuzufließen. S... mehr lesen...