Die in Stuttgart geborene Beschwerdeführerin ist - nach ihren Angaben in der Beschwerde - seit 1997 österreichische Staatsbürgerin. Auf Grund eines am 9. Juni 1998 bei der regionalen Geschäftsstelle Hollabrunn des AMS gestellten Antrages bezog sie bis 4. Jänner 1999 Arbeitslosengeld. Mit Wirkung vom 5. Jänner 1999 beantragte sie die Zuerkennung von Notstandshilfe. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §34 Abs4;AlVG 1977 §34 idF 1998/I/167;AlVG 1977 §79 Abs47;
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf "§ 34 Abs. 4 in der Fassung vor dem 1. April 1998" in der Bestimmung des § 79 Abs. 47 AlVG gilt nur für die nach dieser Rechtslage in bestimmten Fällen vorgesehene Befristung des Anspruches auf Notstandshilfe und die sich daraus - nach der... mehr lesen...
Nach dem im angefochtenen Bescheid festgestellten Sachverhalt hat der Beschwerdeführer am 25. Juni 1998 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Perg die Zuerkennung von Notstandshilfe beantragt. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 9. Juli 1998 mangels Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis gemäß § 79 Abs. 40 AlVG keine Folge gegeben. Die Berufung gegen diesen Bescheid blieb erfolglos. (Gegen den Berufungsbescheid vom 8. September 1998 erhob der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §79 Abs47 idF 1998/I/167;
Rechtssatz: § 79 Abs 47 AlVG kann nicht unterstellt werden, Bescheide in weiterreichendem Umfang aus dem Rechtsbestand beseitigt zu haben, als zur Eröffnung einer neuerlichen Beurteilung des Anspruchs nötig ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §79 Abs47 idF 1998/I/167;
Rechtssatz: Aus dem Fehlen einer ausdrücklichen Regelung, wie nach Außerkrafttreten eines Berufungsbescheides, insbesondere im Hinblick auf die nun wieder offene Berufung, vorzugehen sei, ist zu schließen, dass die Neubeurteilung des Antrages iSd § 79 Abs 47 AlVG immer durch die Behörde erster Instanz ... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Berufungsbescheid hat die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses vom 2. April 1998 mit der Begründung: abgelehnt, daß der Anspruch des Beschwerdeführers auf Arbeitslosengeld bereits mit 21. November 1996 und daher vor dem 1. April 1998 erschöpft gewesen sei. Auf den am 2. April 1998 gestellten Antrag des Beschwerdeführers sei die Übergangsbestimmung des § 79 Abs. 40 AlVG i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §79 Abs47 idF 1998/I/167;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998080350.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...