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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §79 Abs47 idF 1998/I/167;Rechtssatz
§ 79 Abs 47 AlVG kann nicht unterstellt werden, Bescheide in weiterreichendem Umfang aus dem Rechtsbestand beseitigt zu haben, als zur Eröffnung einer neuerlichen Beurteilung des Anspruchs nötig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080024.X01Im RIS seit
18.10.2001