RS Vwgh 1999/3/16 99/08/0024

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Veröffentlicht am 16.03.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §79 Abs47 idF 1998/I/167;

Rechtssatz

§ 79 Abs 47 AlVG kann nicht unterstellt werden, Bescheide in weiterreichendem Umfang aus dem Rechtsbestand beseitigt zu haben, als zur Eröffnung einer neuerlichen Beurteilung des Anspruchs nötig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080024.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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