Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Dem Beschwerdeführer wurde während des gesamten Jahres 1999 Notstandshilfe gewährt. Er war durchgehend in einem freien Dienstverhältnis geringfügig beschäftigt. Monatlich legte er der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die von ihm seinen Auftraggebern in Rechnung gestellten Honorarnoten vor. Er stellte seinem Auftraggeber, der I. GmbH, im Jänner S 3.745,--, im Fe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 14. Jänner 1998, 7. Jänner 1999 und 14. Dezember 1999 jeweils mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformular Anträge auf Gewährung von Notstandshilfe. Die Frage nach einer Beschäftigung bzw. einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einem Einkommen verneinte er jeweils. Dem Beschwerdeführer wurde die begehrte Leistung jeweils antragsgemäß zuerkannt. Nachdem im Oktober 2000 der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice bekannt w... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litc;AlVG 1977 §36a;AlVG 1977 §36b;AlVG 1977 §36c Abs5;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem E 13.4.1999, 98/08/0283, ausgesprochen, dass die Heranziehung von Umsätzen als Kennziffer für die Arbeitslosigkeit an sich als geeignet betrachtet werden kann. Auch der VfGH hat es in seinem E 5.3.1998, G 284/97, Sl... mehr lesen...
... Sie bezogen ab 10 6 93 Notstandshilfe, verschwiegen jedoch ihre selbstständige Erwerbstätigkeit. Laut Umsatzsteuer- u. Einkommenssteuer-Bescheid 1994 von 3 7 95 war Arbeitslosigkeit ab 1 1 94 auszuschließen, da das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze lag. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." Der Beschwerdeführer erhob Berufung und führte aus, dass der (Gastgewerbe)Betrieb im Juni 1993 eröffnet worden und seither von seiner Mutter geführt worden sei (Gesellschaftsvertrag). ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36b Abs1;AlVG 1977 §36c Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/08/0603
Rechtssatz: Zwar ergibt sich aus dem trotz Verfassungswidrigkeit für den Zeitraum vor dem 7. April 1998 (Hinweis VfGH E 5. März 1998, G 284/97, VfSlg 15117/1998) weiter anzuwendenden § 36b A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 5. Februar 1996, nach Beendigung seiner letzten Beschäftigung und dem Bezug von Krankengeld bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Linz die Gewährung von Arbeitslosengeld. Er gab an, nicht selbstständig erwerbstätig zu sein und kein eigenes Einkommen zu beziehen. Ab 5. Februar 1996 wurde dem Beschwerdeführer Arbeitslosengeld in der Höhe von S 417,80,-- täglich ausbezahlt. Am 4. November 1996 gab der Beschwerdeführer bei ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36a Abs5 Z1 idF 1995/297;AlVG 1977 §36c Abs5;AlVG 1977 §50;
Rechtssatz: Die Behörde darf im Falle der Gewährung von Arbeitslosengeld unter Anwendung des § 36a Abs 5 Z 1 AlVG idF BGBl Nr 1995/297 einen Widerruf und eine Rückforderung der (allenfalls auch formlos) zuerkann... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde - in Abweisung einer vom Beschwerdeführer gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufung - der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. Mai 1995 auf Gewährung von Arbeitslosengeld abgewiesen. Die belangte Behörde begründete dies - nach Hinweisen auf die angewendeten Rechtsvorschriften - im wesentlichen damit, daß dem im Zeitpunkt der Entscheidung vom Beschwerdeführer vorgelegten Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1995/297;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1995/297;AlVG 1977 §36a idF 1995/297;AlVG 1977 §36c Abs5 idF 1995/297;
Rechtssatz: Die Wendung "Einkommen gemäß § 36a AlVG" in § 12 Abs 6 lit c AlVG deutet zwar darauf hin, daß für die Frage, ob der ASt im Anspruchszeitraum als arbeitslos gilt, (nur) jenes Einkommen maßgebend is... mehr lesen...