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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1995/297;Rechtssatz
Die Wendung "Einkommen gemäß § 36a AlVG" in § 12 Abs 6 lit c AlVG deutet zwar darauf hin, daß für die Frage, ob der ASt im Anspruchszeitraum als arbeitslos gilt, (nur) jenes Einkommen maßgebend ist, das aus dem Einkommensteuerbescheid über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr hervorgeht, aus § 36c Abs 5 AlVG iVm § 25 Abs 1 vorletzter Satz AlVG geht jedoch hervor, daß letztlich das zeitlich kongruente Einkommen endgültig darüber entscheidet, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zustand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996080112.X01Im RIS seit
18.10.2001