RS Vwgh 1996/7/2 96/08/0112

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Veröffentlicht am 02.07.1996
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1995/297;
AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1995/297;
AlVG 1977 §36a idF 1995/297;
AlVG 1977 §36c Abs5 idF 1995/297;

Rechtssatz

Die Wendung "Einkommen gemäß § 36a AlVG" in § 12 Abs 6 lit c AlVG deutet zwar darauf hin, daß für die Frage, ob der ASt im Anspruchszeitraum als arbeitslos gilt, (nur) jenes Einkommen maßgebend ist, das aus dem Einkommensteuerbescheid über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr hervorgeht, aus § 36c Abs 5 AlVG iVm § 25 Abs 1 vorletzter Satz AlVG geht jedoch hervor, daß letztlich das zeitlich kongruente Einkommen endgültig darüber entscheidet, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zustand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080112.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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