RS Vwgh 2004/5/26 2001/08/0207

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §36a;
AlVG 1977 §36b;
AlVG 1977 §36c Abs5;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Der VwGH hat in seinem E 13.4.1999, 98/08/0283, ausgesprochen, dass die Heranziehung von Umsätzen als Kennziffer für die Arbeitslosigkeit an sich als geeignet betrachtet werden kann. Auch der VfGH hat es in seinem E 5.3.1998, G 284/97, Slg Nr. 15117, ausdrücklich als unbedenklich qualifiziert, dass das Einkommen im Falle selbständiger Erwerbstätigkeit des Anspruchsberechtigten nach den modifizierten Regeln des Einkommensteuerrechtes ermittelt bzw. auf Grund des Umsatzes berechnet wird, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, wenn 11,1 % des Umsatzes die Grenze überschreiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080207.X01

Im RIS seit

02.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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