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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;Rechtssatz
Der VwGH hat in seinem E 13.4.1999, 98/08/0283, ausgesprochen, dass die Heranziehung von Umsätzen als Kennziffer für die Arbeitslosigkeit an sich als geeignet betrachtet werden kann. Auch der VfGH hat es in seinem E 5.3.1998, G 284/97, Slg Nr. 15117, ausdrücklich als unbedenklich qualifiziert, dass das Einkommen im Falle selbständiger Erwerbstätigkeit des Anspruchsberechtigten nach den modifizierten Regeln des Einkommensteuerrechtes ermittelt bzw. auf Grund des Umsatzes berechnet wird, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, wenn 11,1 % des Umsatzes die Grenze überschreiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080207.X01Im RIS seit
02.07.2004