Begründung: Sachverhalt: Die vorliegenden Beschwerden betrafen ursprünglich fünf Bf. und wurden unter dem Namen Hepple u.a./GB registriert. Frau Hepple wurde am 9.3.2005 aus der Liste gestrichen, nachdem sie erklärt hatte, ihre Beschwerde nicht weiter aufrechterhalten zu wollen. Mit Schreiben vom 13.4.2005 teilte sie dem GH mit, dass sie ihre Meinung geändert hätte und ihre Beschwerde nun wieder aufnehmen wolle. Bei den Bf. handelt es sich um drei Frauen und zwei Männer. Sie erhiel... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Im September 1945 wurden in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland gelegene Grundstücke, die größer als 100 ha waren, im Rahmen der „Bodenreform" enteignet. Die Flächen wurden in einen staatlichen Bodenfonds überführt, aus dem Parzellen von durchschnittlich acht ha an landlose oder landarme Bauern verteilt wurden. Die fünf Bf. sind Erben bzw. Erbinnen solcher „Neubauern", wie die neuen Eigentümer der Bodenreformgrundstücke genannt wurden. Die ihren V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 11. 1971 geborene Klägerin wurde am 27. 12. 1982 zur Vornahme eines pfannenbildenden Eingriffs nach Chiari in die Orthopädische Universitätsklinik Innsbruck aufgenommen, deren Rechtsträger (damals) die Beklagte war. Am 29. 12. 1982 führte ein Oberarzt dieser Klinik an der 11 Jahre alten Klägerin eine Beckenosteotomie nach Chiari (rechts) aus. Bei diesem Eingriff unterlief dem Arzt ein schwerer Kunstfehler. Durch den Operationsmeisel wurden im Operat... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Ehegattin des Bf. verstarb im Juni 1996. Sie war bis 1994 berufstätig und leistete den überwiegenden Beitrag zum Familieneinkommen. Der Bf. gab seine Anstellung auf, um seine Frau zu pflegen bzw. um sich um die Kinder zu kümmern. Nach dem Tod seiner Gattin stellte er einen Antrag auf Gewährung jener Beihilfen, die einer Witwe in seiner Situation zugestanden wären. Sein Antrag wurde abgelehnt, weil die entsprechenden Beihilfen nur für Witwen, nicht aber f... mehr lesen...
Norm: 1.ZPMRK Art1 Abs1 II21.ZPMRK Art1 Abs1 V2MRK Art14AlVG §33
Rechtssatz: Der Anspruch auf Notstandshilfe nach österreichischem Recht ist ein vermögenswertes Recht iSd Art 1 1.ZPMRK, da er Beitragszahlungen an den Arbeitslosenversicherungsfonds voraussetzt. Wird einem an sich Anspruchsberechtigten die Notstandshilfe ausschließlich aufgrund der fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert, so ist Art 14 MRK anwendbar. ... mehr lesen...
Norm: 1.ZPMRK Art1MRK Art14AlVG §33
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist eine unterschiedliche Behandlung diskriminierend, wenn sie keine sachliche Rechtfertigung aufweist, das heißt kein legitimes Ziel verfolgt oder unverhältnismäßig ist. Entscheidungstexte Bsw 17371/90 Entscheidungstext AUSL EGMR 16.09.1996 Bsw 17371/90 Bem: Gaygusuz gegen Österreich (T1a)Beisatz: Die Verw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf vom 5. November 1984, U 426/84-10, schuldig gesprochen, am 20. Juli 1984 als Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Mercedes (St 111.354) auf der Bundesstraße 65 im Bereich der Kilometermarke 34,4 in Untergroßau im Gemeindegebiet Sinabelkirchen durch mangelhafte Beobachtung der Fahrbahn die innerhalb des rechten Fahrbahnrandes auf dem stehenden Motorfahrrad Puch Maxi L (St ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1325 D7AlVG §33
Rechtssatz: Zweck der Notstandshilfe ist nicht die Entlastung des Schädigers. Sie stellt kein Erwerbseinkommen des Geschädigten dar, auf ihre Gewährung besteht kein unbedingter Rechtsanspruch. Entscheidungstexte 8 Ob 217/80 Entscheidungstext OGH 29.01.1981 8 Ob 217/80 Veröff: ZVR 1982/2 S 23 2 ... mehr lesen...