Norm
1.ZPMRK Art1 Abs1 II2Rechtssatz
Der Anspruch auf Notstandshilfe nach österreichischem Recht ist ein vermögenswertes Recht iSd Art 1 1.ZPMRK, da er Beitragszahlungen an den Arbeitslosenversicherungsfonds voraussetzt. Wird einem an sich Anspruchsberechtigten die Notstandshilfe ausschließlich aufgrund der fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert, so ist Art 14 MRK anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1996:RS0122610Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.04.2015