Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs2;AlVG 1977 §27 Abs4;AlVG 1977 §36 Abs3 litb;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;
Rechtssatz: Eine bloße Geschlechtsgemeinschaft, die nicht über das hinausgeht, was üblicherweise als intimes Verhältnis bezeichnet wird, führt (hier: trotz wechselseitiger Bezeichnung als Lebensgefährten sowie Anerkennung der Va... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 10. Jänner 1991 beim Arbeitsamt Ried im Innkreis unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formblattes die (Weiter-)Gewährung von Karenzurlaubsgeld im Anschluß an die am 15. Oktober 1990 erfolgte Geburt ihres unehelichen Sohnes A. Im Antragsformular gab sie ihren ordentlichen Wohnsitz "O 1" an. In der Rubrik "Angaben für die Beurteilung des Anspruches auf Familienzuschläge zur beantragten Leistung des erhöhten Karenzurlaubsgeldes und der N... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs4 idF 1983/594; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/16 89/08/0286 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 27 Abs 4 AlVG, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und der Kindesvater des außereheli... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/16 89/08/0286 3 Stammrechtssatz Die vorliegende Fallgestaltung bietet keinen Anlaß, an der Sachlichkeit der gesetzlichen Vermutung zu zweifeln, daß die dem MeldeG 1972 entsprechende Meldung der Mutter an derselben Adresse wie der Kindesvater einen gewissen Grad an Hausha... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs4;
Rechtssatz: Innerhalb einer Wohnung können nicht zwei faktisch und rechtlich voneinander völlig getrennte Wohneinheiten existieren (Hinweis E 25.9.1990, 90/08/0127). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993080156.X02 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 17. August 1987 beim Arbeitsamt L die Gewährung von Karenzurlaubsgeld. Sie befinde sich im Anschluß an die am 12. Juni 1987 erfolgte Geburt ihres unehelichen Sohnes Franz R im Karenzurlaub. Im Antragsformular gab sie als ihren ordentlichen Wohnsitz "L, X-Str. 32" und als Wohnsitz des Kindesvaters Franz V "Y 88" an. Der außereheliche Kindesvater hat nach einer im Akt erliegenden Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft L vom 21. Juli 1987 die Vaterscha... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs4;
Rechtssatz: Entscheidend ist, daß die Mutter an der gleichen Adresse wie der Kindesvater gemeldet ist; unmaßgeblich dagegen ist, ob sie mit dem Kindesvater "in Gemeinschaft" gelebt hat oder aber überwiegend bei ihren Eltern, wo sie ebenfalls nach den Vorschriften des MeldeG 1972 gemeldet ist, wohnt. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs4 idF 1983/594;
Rechtssatz: Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 27 Abs 4 AlVG, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie und der Kindesvater des außerehelichen Kindes nach den Vorschriften des MeldeG an der gleichen Adresse... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 Abs4;
Rechtssatz: Die vorliegende Fallgestaltung bietet keinen Anlaß, an der Sachlichkeit der gesetzlichen Vermutung zu zweifeln, daß die dem MeldeG 1972 entsprechende Meldung der Mutter an derselben Adresse wie der Kindesvater einen gewissen Grad an Haushaltsgemeinschaft indiziert, der die Wirtschaftskraft eines solchen Ha... mehr lesen...