RS Vwgh 1990/10/16 89/08/0286

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27 Abs4;

Rechtssatz

Die vorliegende Fallgestaltung bietet keinen Anlaß, an der Sachlichkeit der gesetzlichen Vermutung zu zweifeln, daß die dem MeldeG 1972 entsprechende Meldung der Mutter an derselben Adresse wie der Kindesvater einen gewissen Grad an Haushaltsgemeinschaft indiziert, der die Wirtschaftskraft eines solchen Haushaltes über jenen einer gänzlich alleinstehenden Mutter stellt (Hinweis E 15.10.1984, 84/08/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080286.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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