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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §27 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/16 89/08/0286 3Stammrechtssatz
Die vorliegende Fallgestaltung bietet keinen Anlaß, an der Sachlichkeit der gesetzlichen Vermutung zu zweifeln, daß die dem MeldeG 1972 entsprechende Meldung der Mutter an derselben Adresse wie der Kindesvater einen gewissen Grad an Haushaltsgemeinschaft indiziert, der die Wirtschaftskraft eines
solchen Haushaltes über jenen einer gänzlich alleinstehenden Mutter stellt (Hinweis E 15.10.1984, 84/08/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080156.X03Im RIS seit
18.10.2001