Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt: Die am 4. April 1961 geborene Beschwerdeführerin war vom 1. August 1998 bis zum 31. August 2001 arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und bezog danach bis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen Dienstgeber am 2. Mai 2005 mit Unterbrechungen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Die durchschnittliche monatliche Beitragsgrundlage für d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §21 Abs8; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0112 E 22. Dezember 2009
Rechtssatz: Ausführungen, dass die Auslegung des § 21 Abs. 8 AlVG, wonach der "Bemessungsgrundlagenschutz" nach dieser Bestimmung lediglich dann gelten solle, wenn Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres bezogen we... mehr lesen...
Nach dem zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht strittigen Sachverhalt wurde der Beschwerdeführerin auf Grund ihres Antrages vom 27. Mai 1994 Arbeitslosengeld gewährt, wobei für die Festsetzung der Lohnklasse gemäß § 21 Abs. 1 AlVG in der damals geltenden Fassung das Entgelt der letzten sechs vollen Monate herangezogen wurde. Die daraus resultierende durchschnittliche Monatsbeitragsgrundlage von S 49.187,-- wurde mit der für 1994 geltenden Höchstbeitragsgr... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §21 Abs2;AlVG 1977 §21 Abs8;
Rechtssatz: Da hinsichtlich der gemäß § 21 Abs. 8 AlVG heranzuziehenden Berechnungsgrundlagen sowohl in der Fassung des § 21 Abs. 2 AlVG vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, als auch in der seit 1. Juli 1996 geltenden Neufassung des § 21 Abs. 1 letzter Satz A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §21 Abs8;
Rechtssatz: Dem Wortlaut des § 21 Abs. 8 AlVG ist nicht zu entnehmen, dass diese Bestimmung nur der Erhaltung einer bestimmten Lohnklasse diente: § 21 Abs. 8 AlVG ordnet unter den dort näher genannten Voraussetzungen unmissverständlich an, dass für den Anspruch auf Arbeitslosengeld das für den früheren Anspruch "heran... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der vom 9. Juni 1986 bis 31. Oktober 1990 als zahntechnische Hilfskraft in einem Dental-Labor arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, bezog in der Folge Arbeitslosengeld. Vom 13. Jänner 1992 bis 15. April 1994 war er "Umschüler" der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemäß § 198 ASVG. Dabei wurde ihm im Rahmen beruflicher Maßnahmen der Rehabilitation nach § 198 ASVG eine berufliche Ausbildung nach § 198 Abs. 2 Z. 1 ASVG, die kein Be... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs1 litd;AlVG 1977 §1 Abs1 lite;AlVG 1977 §1 Abs1 litg;AlVG 1977 §1 Abs1 lith;AlVG 1977 §1 Abs1 liti;AlVG 1977 §21 Abs1;AlVG 1977 §21 Abs3;AlVG 1977 §21 Abs8;AlVG 1977 §61 Abs4;ASVG §198;ASVG §4 Abs1 Z8;ASVG §44 Abs6 lita;ASVG §49;
Rechtssatz: Für gem § 1 Abs 1 lit i AlVG arbeitslo... mehr lesen...