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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §21 Abs8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0112 E 22. Dezember 2009Rechtssatz
Ausführungen, dass die Auslegung des § 21 Abs. 8 AlVG, wonach der "Bemessungsgrundlagenschutz" nach dieser Bestimmung lediglich dann gelten solle, wenn Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres bezogen werde, die betreffende Person danach wiederum eine Arbeit aufnehme und später erneut arbeitslos werde, zutrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007080321.X01Im RIS seit
21.02.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013