Norm: ZPO §578 ZPO § 578 heute ZPO § 578 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 578 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2006
Rechtssatz: Die dem Schiedsverfahren eigenen Rechtsschutzdefizite sollen du... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. 2. 2003 (1 Ob 31/03w [erste Entscheidung zu dieser Zahl]) verhängte der Oberste Gerichtshof über den Antragsteller in einer das Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien betreffenden Ablehnungssache eine Ordnungsstrafe von 300 EUR wegen der Beschimpfung richterlicher Organe, die den Rahmen noch verständlicher Unmutsreaktionen auf subjektiv als unrichtig empfundenes Organverhalten erheblich überschritt. Der erkennende S... mehr lesen...
Begründung: Im Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien lehnte der Ablehnungswerber einen Richter des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ab. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. 6. 2004, GZ 44 R 253/04p-10, wurde über den Ablehnungswerber wegen beleidigender Ausfälle in seinen Schriftsätzen im Rahmen des Rekursverfahrens 44 R 253/04p des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekurs im Ablehnungsverfahren) eine Ordn... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 25. 7. 1997 wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der betreibenden Partei ua verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Gewinnspiele oder ähnliche Aktionen anzukündigen und/oder durchzuführen, wenn den Adressaten der Eindruck des tatsächlichen Gewinns eines erheblichen Geldbetrags, insbesondere eines Geldbetrags von S 175.000, vermittelt wird, obwohl der in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf Liegenschaften des Sohnes der Erblasserin, deren Verlassenschaft Wiederaufnahmsklägerin ist, sind Simultanhypotheken zu Gunsten der Wiederaufnahmsbeklagten einverleibt. Diesen Pfandrechten kommt jeweils der Vorrang vor einem für die Wiederaufnahmsklägerin eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbot zu. In dem im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Exekutionsverfahren bewilligte das Erstgericht die Zwangsversteige... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z5ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §537ZPO §578ZPO §596
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund des § 20 Z 5 JN betrifft an sich nur Richter höherer Instanzen. Ein solcher Ausschließungsgrund ist allerdings auch im Rahmen des § 537 ZPO sowie im Zusammenhang mit einer Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruches gemäß § 596 ZPO und bei einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Erkenntnis des Börsenschiedsgerichtes in Betracht zu ziehen. Die Grundlage f... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhZPO §578ZPO §583
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß dem Schiedsgerichte ein "unabhängiger Richter des OLG X" angehören müsse, macht den Schiedsvertrag nicht unwirksam, da dies auch so verstanden werden kann, daß es sich um eine Person handeln müssen, die früher einmal das Richteramt bekleidet hat und daher eine erhöhte Gewähr für Unparteilichkeit bietet. Es handelt sich bei diesem Ausdruck nur um eine belanglose Unbedenklichkei... mehr lesen...
Norm: ZPO §578
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Gerichtes ist ihrer Natur nach eine obrigkeitliche. Daraus folgt, daß die Tätigkeit des Gerichtes ohne gesetzliche Grundlage nicht zu einer privatrechtlichen Leistung, wie der eines Schiedsgutachters in Anspruch genommen werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 158/55 Entscheidungstext OGH 03.03.1955 2 Ob 158/55 Veröff: JBl 1955 H18,473 ... mehr lesen...