Norm: ZPO §277 Abs4ZPO §291 Abs1ZPO §552 Abs2ZPO §559
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Abweisung des Antrags auf Zurückweisung ergänzenden Vorbringens nach rechtzeitiger Erstattung schriftlicher Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 331/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 8 Ob 331/71 Eu... mehr lesen...
Der Kläger brachte mehrere Wechselklagen gegen den Beklagten im Wechselmandatsverfahren ein, welche mit Beschluß des Erstgerichtes vom 13 März 1967 gemäß § 187 ZPO. zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden. In den vorgelegten Wechseln ist Johann G., Schuhfabrik, Wien, als Bezogener genannt, welcher die Wechsel auch akzeptiert hat. Unmittelbar neben der Unterschrift des Akzeptanten befindet sich ohne näheren aufklärenden Beisatz die Unterschrift des Beklagten Kur... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 CZPO §235 FZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Die Besonderheit des Wechselverfahrens als Urkundenverfahren schließt die Zulässigkeit einer Klagsänderung nicht grundsätzlich aus, es liegt aber im Wesen des Wechselverfahrens, einer Klagsänderung noch engere Grenzen zu ziehen als im allgemeinen Zivilverfahren (EvBl 1936,159; Fasching Kommentar III Bd S 108). Trotz dieser Enge ist die Einschränkung allgemein zulässiger Klägerrechte nur sow... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 CZPO §235 FZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Die gesetzlichen Vorschriften über den allgemeinen Zivilprozeß gelten auch im Rahmen der verschiedenen besonderen Verfahrensarten insoweit, als das Gesetz für die betreffende Verfahrensart nicht abweichende Bestimmungen enthält, oder die in Frage stehende allgemeine prozeßrechtliche Vorschrift nicht mit dem Wesen und dem Sinn dieser besonderen Verfahrensart unvereinbar ist. ... mehr lesen...
Der derzeitige Geschäftsführer der klagenden Partei D. Sch. und der Beklagte kamen im Februar 1962 überein, die Abstattung einer vom Beklagten anerkannten Schuld zu regeln. Darauf kam der Beklagte am 27. Februar 1962 zur klagenden Partei, in deren Geschäftsräumen er den von Sch. ausgestellten Wechsel, lautend auf 71.675.80 S, fällig gestellt für den 27. Mai 1962, annahm, ohne daß im Zuge der Ausstellung und Annahme dieses Wechsels auf etwa bereits im Besitze der klagenden Partei befin... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Ein Wechselzahlungsauftrag kann auch mit Einschränkungen und Änderungen aufrecht erhalten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 527/62 Entscheidungstext OGH 18.12.1962 4 Ob 527/62 Veröff: SZ 35/134 6 Ob 211/67 Entscheidungstext OGH 27.07.1967 6 Ob 211/67 Veröff: SZ 40/105 = RZ 1968,74 =... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §557 Abs1ZPO §559
Rechtssatz: Vor der Erlassung des Zahlungsauftrages hat das Gericht von Amts wegen alle Umstände zu prüfen, die für die Erlassung des Wechselzahlungsauftrages wesentlich sind. Dazu gehört auch die Prüfung der Gültigkeit des Wechsels. Hat das Gericht aber den Zahlungsauftrag erlassen, so ist es insoferne daran gebunden, als es nicht mehr von Amts wegen den Zahlungsauftrag aus solchen Gründen beheben kann, aus ... mehr lesen...
Der Beklagte hat in dem schriftlichen Übereinkommen vom 18. Feber 1950 anerkannt, der Klägerin und dem Hans Heinrich S. aus dem Titel des Schadenersatzes einen Betrag von 200.000 S schuldig zu sein, und hat sich verpflichtet, diese Schuld in Raten, wovon die erste Rate am 1. April 1950 fällig sein sollte, zu bezahlen. Am 23. März 1950 übergab der Beklagte den Rechtsanwälten Dr. Albrecht A. und Dr. Stefan P. als den Vertretern der Gläubiger einen von ihm als Akzeptanten unterschriebene... mehr lesen...
Norm: WG Art10ZPO §559
Rechtssatz: Die nachträgliche Korrektur eines ausgefüllten Blankowechsels ist unzulässig. Im Wechselverfahren ist nur zu entscheiden, ob der Wechselzahlungsauftrag aufrecht zu erhalten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 76/51 Entscheidungstext OGH 07.03.1951 3 Ob 76/51 Veröff: SZ 24/70 = JBl 1952,39 2 Ob 440/65 ... mehr lesen...
In der Wechselklage ist von der Klägerin ausgeführt worden, daß sich der Erstbeklagte im Wechsel vom 10. Oktober 1949 als Annehmer verpflichtet habe, an die Klägerin als Ausstellerin die Wechselsumme von 36.232.75 S, von der noch der eingeklagte Betrag unberichtigt sei, zu bezahlen. Der Zweitbeklagte sei der Wechselschuld als Wechselbürge beigetreten. Die Klägerin beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Das Erstgericht hat einen solchen erlassen. Gegen ihn wurden von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §553ZPO §559
Rechtssatz: Hat das Gericht einen Wechselzahlungsauftrag erlassen, so ist im weiteren Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob der Zahlungsauftrag aufrecht erhalten oder aufgehoben wird. Es ist daher nicht möglich, den Zahlungsauftrag zwar aufzuheben, aber den Beklagten zur Bezahlung der Wechselsumme aus dem Grundgeschäft zu verurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 477/5... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 AZPO §553ZPO §559 m
Rechtssatz: Ein Wechselzahlungsauftrag kann mit Teilurteil aufrechterhalten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 659/31 Entscheidungstext OGH 01.07.1931 1 Ob 659/31 Veröff: SZ 13/155 8 Ob 166/69 Entscheidungstext OGH 16.09.1969 8 Ob 166/69 Veröff: RZ 1970,43 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §559
Rechtssatz: Der Kläger kann den ohne seinen Antrag erlassenen Wechselzahlungsauftrag mit Rekurs anfechten. Entscheidungstexte 1 Ob 707/26 Entscheidungstext OGH 19.08.1926 1 Ob 707/26 Veröff: SZ 8/237 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0044699 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...