Norm
WG Art10Rechtssatz
Die nachträgliche Korrektur eines ausgefüllten Blankowechsels ist unzulässig. Im Wechselverfahren ist nur zu entscheiden, ob der Wechselzahlungsauftrag aufrecht zu erhalten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0044696Dokumentnummer
JJR_19510307_OGH0002_0030OB00076_5100000_001