Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 15.7.1992 zur Zahlung von S 250.000,--s.A., sowie der Kosten von 37.658,40 an den Kläger verurteilt (ON 10). Diese Entscheidung wurde seinem Rechtsanwalt am 18.8.1992 zugestellt. Der Beklagte gab am 22.9.1992 eine selbstverfaßte Berufung ohne Anwaltsfertigung zur Post, die das Erstgericht als geschäftsordnungsgemäßen Behandlung ungeeignet zurückwies. Da der Beklag... mehr lesen...
Begründung: Im (Haupt)Verfahren AZ C 605/91s des Erstgerichtes wurde mit Urteil vom 16.Dezember 1991 das Begehren des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung (eines Benützungsentgelts) von 15.992,22 S sA, auf Herausgabe verschiedener Möbel, in eventu auf Zahlung von 55.992,22 S, abgewiesen, weil keine Feststellungen darüber getroffen werden konnten, von wem die Möbel tatsächlich bezahlt wurden. Das Kreisgericht Ried im Innkreis als Berufungsgericht änderte mit seinem Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 528 Abs.2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig, wenn der angefochtene erstrichterliche Beschluß zur Gänze bestätigt worden ist, es sei denn, daß die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist. Ist ein Revisionsrekurs nach § 528 Abs.2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, kommt es auch nicht darauf an, ob die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Si... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 530.607,50 S sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsreku... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagte (Klägerin im Hauptprozeß) war bei der Wiederaufnahmsklägerin (Beklagte im Hauptprozeß) über 37 Jahre als Angestellte beschäftigt. Seit November 1974 war sie selbständig vertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Mitgeschäftsführer war C***** H*****. Die Wiederaufnahmsbeklagte wurde am 8. November 1989 entlassen. Sie begehrte mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, im Verfahren 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt als Arbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten auf Grund eines Rückstandsausweises zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 161.390,96 S (später eingeschränkt auf 81.126,88 S) die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution gemäß § 294a EO. Vor Zustellung der Exekutionsbewilligung brachte der Verpflichtete beim Erstgericht einen Schriftsatz ein, in dem er gegen die Exekutionsbewilligung näher ausgeführte "Einwendungen" erhob und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 KZPO §538 Abs2
Rechtssatz: Ist der Revisionsrekurs schon gemäß § 528 Abs 2 Z 1 ZPO unzulässig, kommt es darauf, ob die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinn des vorangehenden Abs 1 abhängt, nicht an. Entscheidungstexte 3 Ob 20/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 3 Ob 20/91 3 Ob 106/91 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die Verpflichtete auf Grund eines Urteils die Einverleibung einer Dienstbarkeit. Das Rekursgericht wies infolge Rekurses der Verpflichteten den Exekutionsantrag ab und sprach aus, daß der Wert des "Beschwerdegegenstandes" 50.000 S nicht übersteigt und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Die Verpflichtete habe auf Grund des Exekutionstitels bloß in die Einverleibung der Dienstbarkeit einzuwilligen und d... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger erhobene Klage auf Feststellung des Zurechtbestehens einer Provisionsforderung von 600.000 S im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde in allen drei Instanzen, zuletzt mit Entscheidung des Obersten Gerichteshofes vom 30. September 1986, 14 Ob 138/86, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhebt der Kläger mit der Behauptung, es lägen Wiederaufnahmsgründe vor, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahmsklage und bringt vor, daß... mehr lesen...
Die Streitteile sind Miteigentümer (Wohnungseigentümer) des Hauses I, A-Straße 29/2. An der Fassade dieses Hauses hatte die Klägerin eine Reklametafel montiert. Mit Urteil des Bezirksgerichtes I vom 6. September 1976, 15 C 1294/76-4, bestätigt durch Urteil des Landesgerichtes I vorn 27. Jänner 1977, 3 R 47/77-10, wurde die Klägerin als damalige Beklagte schuldig erkannt, das unmittelbar unter dem westlichen Fenster der Wohnungseigentumseinheit des Beklagten (damaligen Klägers) top 35 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §473 Abs2ZPO §534ZPO §538 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Wiederaufnahmsklage durch das Berufungsgericht ist nicht § 473 Abs 2 ZPO, sondern § 538 Abs 2 ZPO anzuwenden, wonach der Wiederaufnahmskläger auf Verlangen des Gerichtes die Einhaltung der Frist zur Klageerhebung glaubhaft zu machen hat. Dies kann auch durch Vernehmung einer Auskunftsperson erfolgen. Dabei macht es nichts aus, daß diese Ermittlung ers... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...