Entscheidungsgründe: Zu C 185/75 des Erstgerichtes begehrte der Kläger, Anton P*** als seinen Vater festzustellen. Da das Verfahren ergab, daß die Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist außer mit Anton P*** auch mit dem nunmehrigen Beklagten und mit Willi O*** Geschlechtsverkehr gehabt hatte, wurden hinsichtlich dieser drei Männer serologische Sachverständigengutachten eingeholt. Nach diesen Gutachten war Willi O*** von der Vaterschaft ausgeschlossen. Anton ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. Juni 1981 verstorbene Franz Ignaz G*** (im folgenden Erblasser) hinterließ seine Ehegattin (die Beklagte), die er mit Testament vom 25. April 1962 zu seiner Alleinerbin bestimmt hatte, und eine Tochter aus erster Ehe (die Klägerin). Das Testament machte der Gerichtskommissär am 3. Dezember 1981 kund. In der Verlassenschaftsabhandlung bezeichnete die Beklagte (am 8. Jänner 1982) als einzigen Nachlaßgegenstand den Hälfteanteil an einem PKW im Wert von... mehr lesen...
Norm: ZPO §279 Abs1ZPO §531
Rechtssatz: Die Berücksichtigung präkludierter Beweise kann nur nach § 531 ZPO erreicht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 218/74 Entscheidungstext OGH 19.09.1974 2 Ob 218/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0040421 Dokumentnummer JJR_19740919_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §531ZPO §534 Abs2 Z4ZPO §534 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die blutserologische und die anthropologisch - erbbiologische Untersuchung stellen zwei verschiedene Beweismittel dar, weshalb die Beurteilung ihrer Zulässigkeit im Wiederaufnahmsverfahren unterschiedlich ausfallen kann; weil das eine Beweismittel zulässig ist, muß es nicht auch das andere sein und umgekehrt. Sofern aber im Einzelfall für eine anthropologisch - erbbio... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §531
Rechtssatz: Wurde die erbbiologisch - anthropologische Untersuchung in einem früheren Verfahren bereits einmal durchgeführt, kann - abgesehen von besonderen Umständen - auf sie als neues Beweismittel bloß unter Hinweis auf weitere Ausbildung der Ähnlichkeitsmerkmale ein Wiederaufnahmebegehren nicht gestützt werden. Ist es bloß mangels Erlages des Sachverständigen - Kostenvorschusses nicht zu dieser Beweisaufnah... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 I2ZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §531
Rechtssatz: Wenn im Vorprozeß der Blutgruppenbeweis mangels Erlages eines Kostenvorschusses präkludiert war, kann doch wegen neu angebotener Beweise für einen Mehrverkehr die Wiederaufnahme bewilligt werden (die Kenntnis des Mehrverkehrs hätte zu einer anderen Entscheidung im Vaterschaftsprozeß führen können, weil das Gericht vielleicht auch ohne Kostenvorschuß den Sachverständigenbeweis von Amts we... mehr lesen...
Die Kläger sind in dem zu 44 C 129/48 des Bezirksgerichtes Innere Stadt anhängig gewesenen Verfahren auf Grund einer gegen sie von der Beklagten eingebrachten Aufkündigung verpflichtet worden, die Wohnung Nr. 21 im Hause Wien, XX., ..., sofort zu räumen und der Beklagten zu übergeben. Die Aufkündigung war darauf gestützt worden, daß die Benützung der Wohnung den Wiederaufbau des bombenbeschädigten Hauses hindere und daß überdies das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß bis zum Wiederaufb... mehr lesen...
Norm: ZPO §531
Rechtssatz: Ob der Ausschluß des Beweises auf ein Verschulden des Wiederaufnahmsklägers zurückzuführen ist, ist für die Zulässigkeit der Wideraufnahmsklage nach § 531 ZPO nicht wesentlich. Entscheidungstexte 2 Ob 225/27 Entscheidungstext OGH 31.03.1927 2 Ob 225/27 Veröff: SZ 9/77 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...