Norm
ABGB §163 I2Rechtssatz
Wenn im Vorprozeß der Blutgruppenbeweis mangels Erlages eines Kostenvorschusses präkludiert war, kann doch wegen neu angebotener Beweise für einen Mehrverkehr die Wiederaufnahme bewilligt werden (die Kenntnis des Mehrverkehrs hätte zu einer anderen Entscheidung im Vaterschaftsprozeß führen können, weil das Gericht vielleicht auch ohne Kostenvorschuß den Sachverständigenbeweis von Amts wegen durchgeführt hätte).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048363Dokumentnummer
JJR_19521008_OGH0002_0030OB00623_5200000_001