Norm
ZPO §531Rechtssatz
Ob der Ausschluß des Beweises auf ein Verschulden des Wiederaufnahmsklägers zurückzuführen ist, ist für die Zulässigkeit der Wideraufnahmsklage nach § 531 ZPO nicht wesentlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0044926Dokumentnummer
JJR_19270331_OGH0002_0020OB00225_2700000_001