Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Eltern der am 3. März 2006 unehelich geborenen Zwillinge Alfred ***** und Maxime *****. Der Vater ist französischer Staatsbürger, die Mutter besitzt ebenso wie die Kinder sowohl die französische als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Kinder lebten bis Dezember 2008 mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt in Frankreich, welchen gemäß Art 372 des französischen Code civil gemeinsam die elterliche Gewalt zukom... mehr lesen...
Begründung: Da sich der Revisionsrekurs ausdrücklich auch gegen die Kostenentscheidung des Rekursgerichts wendet (Punkt A 2. der Rechtsmittelausführungen) und deren Abänderung begehrt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG die Überprüfung der Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz über den Kostenpunkt ausschließt. Dieser Ausschluss der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs erfasst alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder forme... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 10. 1962 geborene Patientin wurde am 5. 9. 2005 (s AS 77, 91) zu einem dem Akteninhalt nicht entnehmbaren Zeitpunkt auf Grund einer amtsärztlichen Einweisung auf der geschlossenen Abteilung der Universitätsklinik für Psychiatrie Innsbruck untergebracht (31. Aufnahme). Noch am selben Tag erfolgte die 1. fachärztliche Untersuchung, die eine schizophrene Psychose und Anorexia nervosa ergab. Auch der Zeitpunkt dieser Untersuchung ist dem Akteninhalt nicht entnehmb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz über Rekurs der Beklagten den in das Ersturteil aufgenommenen Beschluss, womit der im
Kopf: genannte Architekt als Nebenintervenient auf Seiten der Klägerin zugelassen worden war, dahin ab, dass es seinen Beitritt zurückwies und aussprach, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig. Mit dem gleichzeitig gefällten und gemeinsam ausgefertigten Urteil gab es d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 9. 2001 wies das Erstgericht den auf Seite der klagenden Partei erklärten Beitritt der Zweitnebenintervenientin als Streithelferin zurück (ON 164). Diese Entscheidung änderte das Rekursgericht mit Beschluss vom 16. 4. 2002 dahin ab, dass es den "Antrag der beklagten Partei auf Zurückweisung der Beitrittserklärung" der Zweitnebenintervenientin abwies. Es erkannte der Zweitnebenintervenientin insgesamt 3.573,35 EUR an Rekurskosten zu und sprach ferner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1946 geborene Beklagte, ein Absolvent der nunmehrigen Wirtschaftsunsiversität, war bei der beklagten Partei, die marktbeherrschend im Bereich der Produktion und des Vertriebes von Gewürzen tätig ist, viele Jahre als Angestellter, zuletzt als einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer mit dem Schwerpunkt Verkauf und Marketing, vor allem bei der Kundenbetreuung und Steuerung des Außendienstes tätig. Im Jahre 1994 wurde zwischen den Streitparteien folgende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.7.1993 gegen 16.30 Uhr ereignete sich auf dem Richtung Graz führenden Fahrstreifen der Autobahn A 2 im Gräberntunnel bei Kilometer 244,5 ein Serienauffahrunfall, an dem sieben Fahrzeuge beteiligt waren. Am ersten Fahrzeug entstand nur ein Heckschaden, am siebenten Fahrzeug bloß ein Frontschaden. Die dazwischen befindlichen Fahrzeuge wurden jeweils an der Front und am Heck beschädigt. Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer und Kaskoversicherer des vier... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16.12.1991 (ON 2) ist die Unterbringung der am 13.12.1991 gegen ihren Willen stationär in die psychiatrische Abteilung des LKH Klagenfurt aufgenommenen Hildegard K***** für vorläufig zulässig erklärt und die mündliche Verhandlung für den 30.12.1991 angeordnet worden. Als Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung verkündete der Erstrichter in Anwesenheit der Patientin den Beschluß, daß deren Unterbringung mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 UbG u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die Unterbringung des Andreas D***** im Landesnervenkrankenhaus H***** (geschlossene Abteilung) für zulässig. Gleichzeitig sprach es aus, daß die Behandlung des Kranken mit Haldoldepot 100 mg in 14-tägigen Abständen zulässig sei, und stellte fest, daß es sich dabei um keine besondere Heilbehandlung nach § 36 UbG handle. Der Beschluß wurde nur hinsichtlich des Ausspruches über die ärztliche Behandlung angefochten und zwar von der Patientenanwält... mehr lesen...
Dem zwischen den Streitteilen damals in erster Instanz anhängigen Rechtsstreit wegen Feststellung der Vaterschaft des Beklagten zum klagenden Kind und Leistung eines Unterhaltsbeitrages trat Willibald S als Nebenintervenient auf seiten der Klägerin mit der Erklärung bei, daß er selbst zunächst mit rechtskräftigem Urteil des BG Hartberg zu C 99/59 als Vater der Klägerin festgestellt worden sei, daß aber über seine Wiederaufnahmsklage dieses Urteil aufgehoben und das gegen ihn gerichtet... mehr lesen...